Tirol fördert „Altes Handwerk"

Gültig Kleinstunternehmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.05.2024 bis 30.06.2025. Antrag bis 31.12.2024.
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Gründung
Nachfolge

Förderungswerber 

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung, nach der der Gewerbeordnung sind.  

Förderungszweck 

Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung und Bewahrung von „alten Handwerksbetrieben“. Diese sind in der Regel gekennzeichnet durch traditionelle handwerkliche Techniken und Fertigkeiten, die über Jahre hinweg weitergegeben wurden. Die handwerklichen Tätigkeiten basieren trotz fortschreitender Industrialisierung und zunehmender maschineller Fertigungen auf handgefertigten Methoden, bei denen Werkzeuge und Techniken perfektioniert werden.

Förderungsgegenstand

Im Rahmen der Förderung wird die Aufrechterhaltung, Revitalisierung sowie die Übernahme von Kleinstunternehmen mit „altem Handwerk“ gefördert.

Investitionsförderung

Es werden insbesondere Investitionen in Sachanlagen unterstützt, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Tätigkeit des traditionellen Handwerks stehen und zur Sicherung des Handwerksunternehmens beitragen.

Übernahmebonus

Der Übernahmebonus wird gewährt, wenn der Handwerksbetrieb durch einen Nachfolger übernommen und zumindest für die nächsten fünf Jahre weitergeführt wird. Der Übernahmebonus kann nur gewährt werden, wenn das gegenständliche Handwerkunternehmen gerade übergeben wird bzw. maximal sechs Monaten vor Antragstellung übergeben wurde.

Art und Ausmaß der Förderung 

  • Investitionsförderung: Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 30% der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens € 5.000,-- betragen. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit € 50.000,-- begrenzt. Im Rahmen dieser Förderaktion kann nur ein Förderansuchen innerhalb eines Jahres (gerechnet ab Einreichdatum) eingebracht werden.
  • Übernahmebonus: Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. € 20.000,-- pro Übernahme eines Unternehmens.

Anmerkung 

Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung, etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.

Einreichung 

Einreichung vor Beginn des Förderprojektes bei:

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

T: +43 512 508 3202
M: wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie

 

 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.