Lächelnde Person im Gespräch mit anderer Person im Ausschnitt
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AMS Tirol: EPU-Beihilfe für die Einstellung des 1. Mitarbeiters

Pauschalierten Ersatz des Dienstgeberanteiles zur Sozialversicherung

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Personalanstellung

Förderungswerber

Diese Förderung können Ein-Personen-Unternehmen (unter besonderen Voraussetzungen auch Personen- oder Kapitalgesellschaften) erhalten, wenn der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin seit mehr als 3 Monaten über eine Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) verfügt und nach fünf Jahren wieder oder erstmalig einen Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin in diesem Unternehmen vollversicherungspflichtig beschäftigt. 

Förderungsgegenstand

Gefördert werden kann das vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis von arbeitslosen Personen die seit mindestens zwei Wochen beim AMS vorgemerkt sind und von vorgemerkten Arbeitsuchenden unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung.

Es muss ein Arbeitsverhältnis begründet werden, das mindestens 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden umfasst.

Ausschlussgrund

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

Ehepartner/Ehepartnerinnen, Lebensgefährten/Lebensgefährtinnen, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern, Schwager/Schwägerinnen, Stiefkinder, Stiefeltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, geschäftsführende Organe, Lehrlinge, Werkvertragsnehmer/Werkvertragsnehmerinnen, neue Selbständige (mit und ohne Werkvertrag) und freie Dienstnehmer/Dienstnehmerinnen. 

Art und Ausmaß der Förderung

Der Arbeitgeber/Die Arbeitgeberin erhält ein Viertel des laufenden Bruttoentgelts vom AMS als Beihilfe ausbezahlt. Die Beihilfe wird für die Dauer eines Jahres gewährt. Bei kürzeren Arbeitsverhältnissen für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Das Arbeitsverhältnis muss länger als zwei Monate dauern.

Einreichung

Der Antrag muss innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses in der für den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice erfolgen.

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.