Netzkarte mit leuchtenden Punkten über Österreichkarte in blau
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Steiermark: Ökofonds Ausschreibung für Nah- und Fernwärmenetze

Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Erneuerbare Energie

Förderungswerber

FörderungsnehmerInnen können sowohl Unternehmen, Bauträger, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Genossenschaften, Bildungseinrichtungen, Gemeinden, Verbände, Betriebe von Gebietskörperschaften, Energiegemeinschaften usw. sein.

Förderungszweck

Diese Ökofonds Ausschreibung unterstützt die Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen und Abwärme sowie die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen

Förderungsgegenstand

Investitionen in

  • Nah- bzw. Fernwärmenetzen in der Steiermark, die über eine Netzanschlussleistung von mindestens 300 kW verfügen und zumindest fünf baulich voneinander getrennte Gebäude mit Wärme versorgen.
  • Niedertemperaturnetze. 

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss in Höhe von max.30 % auf die umweltrelevanten Mehrkosten

Folgende Zuschläge möglich für:  

  • + 40 % für mittlere Unternehmen
  • + 50% für Kleinst- und kleine Unternehmen

Planungs- und Simulationskosten bis max. 15 % der Gesamtinvestition.

Max. Förderungsintensität € 250.000,--.

Einreichung

VOR Projektbeginn ab 1. November 2023 ausschließlich online beim

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 - Fachabteilung Energie und Wohnbau
Referat Energietechnik und Klimaschutz
Landhausgasse 7
8010 Graz

T +43 316/877-4351
F +43 316/877-3780
M oekofonds@stmk.gv.at

www.technik.steiermark.at/oekofonds

Informationen auch bei:

Energie Agentur Steiermark
Benjamin Kohl, MSc
Telefon: +43 316 269700 - 27
E-Mail: office@ea-stmk.at

Weitere Details in den FAQs

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.