Auszahlungsvoraussetzungen
Allgemeines - Varianten - kein Auszahlungsanspruch - Mutter-/Vaterschaftsaustritte
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Allgemeines
Auszahlungsvoraussetzungen sind
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses, außer bei schädlicher Beendigungsart (dazu unten), und
- drei BV-Beitragsjahre (36 BV – Beitragsmonate).
Varianten
Die notwendigen 3 effektiven BV-Beitragsjahre können in 2 Varianten vorliegen:
- 3 Einzahlungsjahre nach erstmaliger Aufnahme der Erwerbstätigkeit im System des BMSVG, also der Abfertigung Neu.
Beispiel:
Ende der schulischen Ausbildung: 30.6. 2020
Beginn des Dienstverhältnisses: 1.7. 2020
Ende des Dienstverhältnisses: 30.6. 2023
Keine Auszahlung, weil seit der ersten Beitragszahlung (für den August 2020) noch keine drei Einzahlungsjahre vergangen sind (1. Monat beitragsfrei).
- 3 Einzahlungsjahre seit der letzten Auszahlung einer Abfertigung Neu.
Beispiel:
Ende des Dienstverhältnisses,
bei dem eine Abfertigung Neu ausbezahlt wurde: 30.6. 2020
Beginn des nächsten Dienstverhältnisses: 1.7. 2020
Ende dieses Dienstverhältnisses: 31.12. 2023
Neue Auszahlungsmöglichkeit, weil seit der letzten Auszahlung zumindest drei Einzahlungsjahre vergangen sind.
Kein Auszahlungsanspruch
Kein Auszahlungsanspruch auf Abfertigung besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch
- Kündigung durch den Abfertigungsberechtigten, ausgenommen bei Kündigung während einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG) oder dem Väterkarenzgesetz (VKG),
- gerechtfertigte, verschuldete Entlassung oder
- unberechtigten vorzeitigen Austritt.
Mutter- und Vaterschaftsaustritte
Mutter- oder Vaterschaftsaustritte sind abfertigungsunschädlich.
Die Mutter kann den Austritt
- nach der Geburt eines lebenden Kindes während der Schutzfrist,
- in bestimmten Fällen nach der Adoption oder Übernahme in unentgeltliche Pflege,
- bei Inanspruchnahme einer Karenz bis spätestens 3 (2) Monate vor Ende der Karenz
erklären.
Der Vater kann den Austritt nur bei Inanspruchnahme einer Karenz bis spätestens 3 (2) Monate vor Ende der Karenz erklären.
Stand: 01.01.2024