Künftig soll es beispielsweise möglich sein, dass sich Rauchfangkehrer:innen zu Berater:innen für Energieeffizienz weiterbilden.
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Zukunftsweisender Schritt in Sachen Bildung

Der Gesetzesentwurf zum berufspraktischen Bildungssystem ist endlich in Begutachtung. Die Möglichkeit zu anerkannten berufspraktischen Abschlüssen wertet die Lehre massiv auf und schafft neue Perspektiven.

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Aktualisiert am 02.10.2023

Es ist so weit: Lange Zeit hing das Gesetz zur Höheren Beruflichen Bildung in der Warteschleife, nun hat es die Bundesregierung in Begutachtung geschickt. Aber worum handelt es sich dabei eigentlich genau? Mit diesem Gesetz wird die Grundlage geschaffen, nach der Lehre neue Perspektiven zu eröffnen. Das bringt die seitens der WK lange geforderte Gleichwertigkeit zu einer schulisch-akademischen Ausbildung, denn damit entsteht das berufspraktische Bildungssystem. In diesem können zukünftig staatlich anerkannte Abschlüsse auf allen Ebenen des nationalen Qualifikationsrahmens absolviert werden, die gleichwertig zu akademischen Studien (Bachelor, Master, PhD) stehen.

„Für Lehrabsolvent:innen stehen damit künftig attraktive Chancen offen, sich beruflich bis zur höchsten Stufe zu qualifizieren, ohne dafür ein Studium belegen zu müssen. Sogar in Berufsfeldern, in denen es bislang keine Meister- oder Befähigungsprüfung gibt. Die Höhere Berufliche Bildung wird damit einen Quantensprung in der beruflichen Ausbildung darstellen und die duale Ausbildung wesentlich aufwerten“, freut sich Präsident Christoph Walser darüber, dass die Bundesregierung mit der Begutachtung jetzt den Startschuss gesetzt hat.

Heimisches Bildungssystem

Die Wirtschaftskammer Tirol hat bereits 2017 die Initiative zu diesem wichtigen Thema gesetzt, sich über die Jahre intensiv für die Höhere Berufliche Bildung eingesetzt, und war maßgeblich daran beteiligt, dass diese in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung verankert wurde. Die Höhere Berufliche Bildung bringt den lange geforderten Lückenschluss im heimischen Bildungssystem. Der Schlüssel dafür ist die Einordnung der Abschlüsse in den sogenannten „Nationalen Qualifikationsrahmen“, der bisher nur für schulisch-akademische Bildung durchgängig vorgesehen war. Bisher endete das duale System bei den Meister- und Befähigungsprüfungen auf Stufe 6, auf den Stufen 5, 7 (gleichwertig mit dem Master) sowie 8 gab es für Lehrabsolventen gar keine Angebote. Das ändert sich nun.

Die Lehre hört damit nicht bei Meister- und Befähigungsprüfungen auf, sondern geht über Bildungsbausteine weiter in höhere Qualifikationsebenen. „Die Angebote dafür werden von Weiterbildungsanbietern wie unserem WIFI Schritt für Schritt geschaffen, sobald das Gesetz beschlossen ist. Damit können sich dann etwa Dachdecker zu Photovoltaik- oder Solarthermie-Spezialisten und Rauchfangkehrer zu Beratern für Energieeffizienz qualifizieren“, nennt Walser zwei praxisrelevante Beispiele für neue Kompetenzen im Bereich Klimaschutz und Digitalisierung. „Die Höhere Berufliche Bildung macht die Lehre attraktiver, weil zusätzliche berufspraktische Abschlüsse entstehen, die zugleich eine offizielle Aufwertung erfahren und künftig gleichwertig neben Abschlüssen der akademischen Bildung stehen“, betont der WK-Präsident.