Photovoltaikanlagen - Grundsätzlich keine Genehmigungspflicht nach Gewerbeordnung

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04.08.2023

Das Wirtschaftsministerium hat mittels Erlass festgelegt, dass Photovoltaikanlagen als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen grundsätzlich ohne Genehmigung errichtet werden dürfen.

Bis dahin war für die der Gewerbeordnung unterliegenden Photovoltaikanlagen zwar im Regelfall davon auszugehen, dass derartige Anlagen nicht geeignet sind die gemäß § 74 Abs 2 Z 1 bis 5 GewO 1994 geschützten Interessen (insb. Leben und Gesundheit des Gewerbetreibenden und der Kunden) zu beeinträchtigen und somit keiner Genehmigung bedürfen. Es fehlte allerdings an einer Definition des „Regelfalls“ wodurch aus möglichen haftungsrechtlichen Gründen dennoch Genehmigungen durchgeführt wurden.

Weitere Informationen auf der Website des Landes Tirol - Photovoltaik-Anlagen

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