Person hockt vor offenem Geschirrspüler in Küche mit blauen Fronten und hält Pfanne in Händen
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Harmonisierte Normen für Haushaltsgeschirrspüler

Änderungen für Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign

Lesedauer: 1 Minute

Folgende Änderungen werden im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2022 und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2017 vorgenommen:

Als Verweis auf die harmonisierte Norm für die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern zur Unterstützung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2017 sowie für das Ökodesign von Haushaltsgeschirrspülern zur Unterstützung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2022, gilt:

EN 60436:2020 Elektrische Geschirrspülmaschinen für den Hausgebrauch − Messverfahren für Gebrauchseigenschaften

EN 60436:2020/A11:2020

EN 60436:2020/AC:2020-06

EN 60436:2020/A12:2022

Der Durchführungsbeschluss wurden am 12. September 2023 im Amtsblatt L 224 kundgemacht. Er gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/913 wird damit aufgehoben.

Vom Beschluss betroffen sind alle Unternehmen, die Haushaltsgeschirrspüler herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitätsbewertungsstellen.

Stand: 12.09.2023

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