Registrierungspflicht für ausländische Lebensmittelproduzenten beim Export nach China

Seit 1.1.2022 sind die neuen Registrierungsvorschriften der GACC für ausländische Lebensmittel in Kraft

Lesedauer: 4 Minuten

China Bio/Organic Food Nahrungsmittel/Softdrinks Wein/Bier/Spirituosen

Die General Administration of Customs, P.R.China (GACC) hat im April 2021 neue Gesetze zur Registrierungspflicht für Lebensmittelexporteure veröffentlicht, die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind. Ausländische Lebensmittelproduzenten müssen je nach Kategorie entweder auf Empfehlung der zuständigen Behörden der jeweiligen Ursprungsstaaten registriert werden oder eine Selbstregistrierung durchführen.   

Grundsätzlich kann man die Lebensmittelprodukte für die Registrierung in drei Gruppen einteilen:

a. Kategorien bereits registrierter Lebensmittelproduzenten

Lebensmittelproduzenten der folgenden 4 Kategorien, die Lebensmittel tierischen Ursprungs exportieren und daher bereits zugelassen/registriert/gelistet sind, sind nicht betroffen. Für sie bleiben die bestehenden Registrierungen weiterhin gültig und aufrecht. Jedoch wurde auch für diese Unternehmen ein CIFER Konto eingerichtet. Verlängerungsanträge sowie neue Registrierungsanträge sind zukünftig ebenfalls über die CIFER-Plattform zu tätigen.

  1. Fleisch- und Fleischprodukte
  2. Aquatic-Produkte
  3. Milchprodukte
  4. Vogelnester und Produkte daraus

b. 14 Kategorien mit notwendiger behördlicher Nominierung

Ausländische Produzenten der folgenden 14 Lebensmittel-Kategorien müssen von der zuständigen Behörde im jeweiligen Land für die Registrierung bei der GACC nominiert werden. Folgende Produktkategorien sind davon betroffen (Anm: um Übersetzungsfehler zu vermeiden, haben wir die englische Bezeichnung gem. GACC dieser Kategorien belassen):

  1. Casings
  2. bee products
  3. eggs and egg products
  4. edible fats and oils
  5. stuffed pastry products
  6. edible grains
  7. milled grain industry products and malt
  8. fresh and dehydrated vegetables and dried beans
  9. unroasted coffee beans and cocoa beans
  10. condiments
  11. nuts and seeds
  12. dried fruits
  13. food for special dietary purposes (infant formular)
  14. functional food

In Österreich ist dafür das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege u. Konsumentenschutz zuständig.

Um Produkte in den 4 + 14 Lebensmittelkategorien zu registrieren, gibt es zwei Möglichkeiten.
Option 1: Die zuständige Behörde, das BMSGPK, generiert einen Account für das betroffene Unternehmen in der singlewindow-Plattform und übermittelt diesem im Anschluss die Zugangsdaten.

Option 2: Das Unternehmen kann in seinem bestehenden Konto einen Antrag auf Freigabe (Account certification) stellen. Sobald das BMSGPK diesen in ihrem Konto bestätigt, können alle Produktkategorien für die Registrierung ausgewählt werden. 

Wenn alle Daten und Dokumente hochgeladen wurden und der Registrierungsantrag eingereicht wurde, scheint dieser zuerst im Konto der zuständigen Behörde auf. Das BMSGPK muss den Antrag prüfen, freigeben und an GACC weiterleiten. 

Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen nur ein Konto (pro Produktionsstandort) in der singlewindow-Plattform haben, auch wenn es sowohl Produkte nach China liefert, die eine Nominierung der zuständigen Behörde benötigen, als auch solche, die der Selbstregistrierung unterliegen.

c. Lebensmittelkategorien zur Selbstregistrierung

Österreichische Lebensmittelproduzenten, die nicht unter die vorgenannten 4 + 14 Lebensmittelkategorien fallen und ihre Produkte nach China exportieren, können selbständig seit 1. November 2021 die notwendige Registrierung unter “Application for the Registration of Overseas Production Enterprises of Imported Food“ online auf dem Portal Single Window on International Trade (cifer.singlewindow.cn) durchführen. 

» Offizieller englischer User Guide der Singlewindow-Plattform

Um herauszufinden, welches Registrierungsschema anzuwenden ist, besteht die Möglichkeit den HS Code in der Registrierungsplattform unter „product type query“ zu überprüfen. Es ist empfehlenswert bezüglich des HS Codes und CIQ Codes Rücksprache mit dem chinesischen Importeur zu halten, denn die HS Codes sind nur bis zu 6 Stellen international harmonisiert, während an den Folgestellen nationale Unterschiede auftreten können.

Kennzeichnungspflicht mit Registrierungsnummer

Nach erfolgreicher Registrierung erhält das Unternehmen eine chinesische Registrierungsnummer, die sich wie folgt zusammensetzt:

C + 3-stelliger Ländercode + HS Code (4 Stellen) + Jahr, Monat & Datum der Registrierung (6 Ziffern) + Sequenznummer (4 Ziffern)

Die chinesische Registrierungsnummer muss bei Lieferungen, die nach dem 1. Januar 2022 verschifft wurden, in der Importzollerklärung angeführt werden.

Die Kennzeichnungspflicht mit der Registrierungsnummer an den Produkten gilt für Waren, die ab dem 1. Januar 2022 produziert wurden. Auf der Verpackung kann dann entweder die „österreichische Registrierungsnummer“ (im Antrag: Located Country(Region) Register Number) oder die von GACC-vergebene chinesische Registrierungsnummer angeführt werden. Laut Artikel 15 des Decrees 248 muss diese auf der äußeren und inneren Verpackung angegeben werden. Wobei sich die äußere Verpackung auf die Transporteinheit (z.B.: Karton) bezieht und die innere Verpackung auf die kleinste Verkaufseinheit (z.B.: Weinflasche, Schokoladetafel, etc.). Langfristig gesehen empfiehlt GACC die chinesische Registrierungsnummer zu verwenden, gemäß Artikel 15 sind aber beide Nummern möglich: 

Article 15 of Decree 248
The enterprises that have been approved for registration shall label the registration number in China or the registration number approved by the competent authority in the country (region) where they are located on the inner and outer packaging of the foods exported to China. 

Sollte die österreichische Registrierungsnummer verwendet werden, ist es empfehlenswert diese für das zuständige Personal bei der Importverzollung zu kennzeichnen, beispielsweise als „registration number“. 
Im Rahmen der geltenden allgemeinen Etikettierungsvorschriften gibt es keine besonderen Regelungen bezüglich der Größe und des Formats der Registrierungsnummern auf dem Etikett. Lediglich die bestehenden geltenden Industriestandards müssen eingehalten werden. Gegebenenfalls kann die Registrierungsnummer in Zolllagern auf der Verpackung angebracht werden. (Achtung: Für Health/Functional Food & Special Dietary Food gelten besondere Anforderungen! - siehe Decree 249 Art. 30) 

» Übersicht aller erfolgreich registrierten Unternehmen

Weitere Informationen 

» Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (Englisch)

» Step-by-Step Guide des EU SME Centers zu Registrierungen im CIFER Portal

Für weitere Details zu den neuen Registrierungsvorschriften wenden Sie sich bitte an das AußenwirtschaftsCenter Peking (E peking@wko.at). Für Fragen zum chinesischen Lebensmittelmarkt steht Ihnen das AußenwirtschaftsCenter Shanghai (E shanghai@wko.at) jederzeit gerne zur Verfügung.

Stand: 09.01.2024

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