China weitet Exportkontrollen auf Drohnen aus
Ausfuhr von Drohnen und drohnenbezogener Ausrüstung unterliegen künftig Lizenzierung
Lesedauer: 1 Minute
ChinaDas chinesische Handelsministerium kündigte am Montag, dem 31. Juli 2023 an, Exportkontrollen auf Drohnen und zugehörige Triebwerke, Laser und Radargeräte sowie Drohnenabwehrsysteme auszuweiten. Der Aussendung zufolge dient die Maßnahme der Sicherung der nationalen Sicherheit. Die Regulierung soll die militärische Nutzung von zivilen Drohnen unterbinden.
Chinesische Unternehmen müssen künftig beim Export von unbemannten Luftfahrzeugen eine Lizenz beantragen und Informationen bezüglich der Nutzung an Behörden weitergeben. Der Beschränkung unterliegen Drohnen, welche außerhalb der Sichtweite des Piloten geflogen werden können, eine durchgängige Flugzeit von über 30 Minuten oder ein Maximalgewicht von 4kg ohne bzw. 7 kg mit Beladung aufweisen.
Weiters sind drohnenbezogenen Geräte darunter Lasersysteme, Radargeräte und Spezialkameras von der Ausfuhrbeschränkung betroffen. Eine genaue Auflistung der betroffenen Produktkategorien finden sie in den Originalaussendungen des chinesischen Handelsministeriums (Link) (Link). Die Exportkontrollen sind vorerst auf zwei Jahre beschränkt und treten am 1. September 2023 in Kraft.
Chinesische Unternehmen sind Weltmarktführer in der zivilen Drohnenindustrie. Der Hersteller DJI dominiert, mit einem globalen Marktanteil von 75%, den gewerblichen und zivilen Drohnenmarkt. Das 2003 in der High-Tech Metropole Shenzhen gegründete Unternehmen gilt als Innovationsführer für Multikoptoren insbesondere für Film- und Videoaufnahmen. Weiters sind chinesische Hersteller Pioniere bei kommerziellen Anwendungen von Drohen etwa in der Landwirtschaft, Vermessung und im Katastrophenschutz. So betreibt der Tech Konzern Meituan das weltweit erste Drohnenbasierte Essenzustellsystem in Shenzhen.
Die Ankündigung der chinesischen Behörden folgt den seit 1. August in Kraft getretenen Exportkontrollen auf die seltenen Erden, Gallium und Germanium (Link). Im Gegensatz zu den Beschränkungen auf Rohstoffe, betreffen die Ausfuhrkontrollen von Drohnen nun Hochtechnologieprodukte, in denen chinesische Hersteller Technologieführer sind. Während es für Germanium und Gallium anderweitige Produzenten in Ländern wie Kanada oder Australien gibt, sind die Substitutionsmöglichkeiten für Drohnen eingeschränkt. Einschätzungen von Marktexperten zufolge sind chinesische Hersteller wie DJI in Bezug auf Funktionalität, Bedienungsfreundlichkeit und Kosten der Konkurrenz Jahre voraus.
In Österreich stellen unbemannte Luftfahrzeuge einen kleinen, jedoch schnell wachsenden Markt dar. Die Abhängigkeit Chinas zeigt sich in der Außenhandelsstatistik. 2022 wurden Drohnen im Wert von 11,5 Millionen Euro importiert, wovon wertmäßig etwa 40% aus China stammen. Die Auswirkungen der Maßnahme hängen von der Umsetzung der chinesischen Behörden ab. Die Regulierung sieht eine Exportkontrolle, jedoch keine mengenmäßige Kontingentierung vor. Die chinesischen Behörden betonen, dass die zivile Nutzung von Drohnen keine Einschränkungen treffen sollen.
Sie haben Fragen?
Das AußenwirtschaftsCenter Peking steht Ihnen gerne telefonisch unter +86 10 8527 5050 oder per E-Mail an peking@wko.at zur Verfügung.Stand: 07.08.2023