Detailansicht zweier EU-Reisepässe auf Landkarte liegend
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China: Aufhebung der Visum-Pflicht für Kurzreisen auch für Österreicher:innen

Ab 14. März 2024 können österreichische Staatsangehörige für 15-tägige Aufenthalte visafrei in die Volksrepublik China einreisen

Lesedauer: 2 Minuten

China
07.03.2024

Ab dem 14. März 2024 können laut Mitteilung der Botschaft der VR China in Wien österreichische Staatsbürger:innen für bis zu 15 Tage für geschäftliche und touristische Zwecke sowie für Besuchsreisen und zum Transit ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen. Der Reisepass muss dafür noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Ausnahme der Visumpflicht gilt nur für Reisende mit gewöhnlichen Reisepässen. Seit 1. Dezember 2023 ist diese einseitige Visabefreiung bereits für Staatsbürger:innen der folgenden EU-Staaten gültig: Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und die Niederlande, ab 14. März zusätzlich auch für Staatsangehörige der Schweiz, von Irland, Belgien, Luxemburg, Ungarn und eben auch von Österreich. 

Zu beachten ist

  • Diese Regelung wird ab 14. März bis vorerst zum 30. November 2024 gelten. Die Einreisenden sind berechtigt sich bis 24:00 des 15. Tages ab der Einreise in China visumsfrei aufzuhalten.
  • Der Reisepass muss bei der Einreise noch für mindestens 6 Monate gültig sein.
  • Die Befreiung der Visumspflicht gilt nicht für Inhaber und Inhaberinnen österreichischer Dienstpässe.
  • Es gibt keine Beschränkungen für die Anzahl der visumsfreien Besuche und die Gesamtzahl der Aufenthaltstage insgesamt bei mehreren Reisen.
  • Es wird weiterhin empfohlen, etwaige Einladungsschreiben, Nachweise über Terminbuchungen, Flug- und Hotelbuchungs-Belege, die den Zweck der Reise hinterlegen, mitzuführen.
  • Auch bei visafreien Aufenthalten müssen sich Reisende innerhalb von 24 Stunden nach Einreise beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) registrieren; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dies im Regelfall die Anmeldung.
  • Wer zu Arbeits-, Studien- oder Berichterstattungszwecken nach China kommt, muss weiterhin ein entsprechendes Visum beantragen.

» Häufig gestellte Fragen (für deutsch nach unten scrollen)

Die visafreie Einreise nach China bietet österreichischen Reisenden erstmals die Möglichkeit, China ohne den mit dem Visaantrag verbundenen Aufwand und Kosten zu besuchen. Dies erleichtert die Reiseplanung und erhöht die Flexibilität für spontane Geschäftsreisen ins Land der Mitte.

Alle österreichischen China-Reisenden, die sich länger als 15 Tage im Land verbleiben, müssen ein Visum beantragen. Neben dem Antrag auf ein Tourismusvisum (L-Visum) werden unter anderem Geschäftsvisa angeboten, die in der Regel eine längere Gültigkeitsdauer haben. Für die Antragstellung ist - neben einem Reisepass (gültig noch mindestens sechs Monate ab Antragstellung und mit mindestens zwei freien Seiten für Visa), eine Kopie der Passseite mit den persönlichen Daten, ein vollständig online ausgefülltes Antragsformular, ein Lichtbild und zusätzlich auch eine Einladung des chinesischen Geschäftspartners vorzulegen. Die chinesische Botschaft in Wien hat die Annahme von Visaanträgen, die Erhebung der Visagebühr, die Rücksendung der Reisepässe sowie die telefonische Auskunft über Visaangelegenheiten an den externen Dienstleister „Chinese Visa Application Service Center" ausgelagert. Diplomaten- und Dienstpass-Inhaber:innen und Visaanträge für die Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau sind direkt bei der Konsularabteilung der VR China Botschaft in Wien zu beantragen.

Sie haben weitere Fragen?

Das AußenwirtschaftsCenter Peking steht Ihnen gerne oder per E-Mail zur Verfügung. 

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