Zwei Monitore hängen nebeneinander. Auf beiden sind unterschiedliche Zahlen und Kurven dargestellt. Unter den Bildschirmen ist eine Ablage mit einer Verbandsrolle sowie übereinander gestapelte, weiße Tücher
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International Procurement Instrument (IPI)

Europäische Kommission leitet Verfahren gegen China im Bereich Medizinprodukte ein

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Die Europäische Kommission hat erstmals im Rahmen des International Procurement Instruments die Einleitung einer Untersuchung gegen China im Bereich öffentliche Beschaffung von Medizinprodukten verlautbart (Bekanntmachung C/2024/2973, ABl C vom 24. April 2024).

Diese wurde als Reaktion auf Maßnahmen und Praktiken auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt für Medizinprodukte eingeleitet, die europäische Unternehmen und Produkte in unfairer Weise diskriminieren.

Die von der Europäischen Kommission gesammelten Beweise deuten darauf hin, dass Chinas Beschaffungsmarkt für Medizinprodukte für europäische und ausländische Unternehmen sowie für in der EU hergestellte Produkte allmählich immer stärker abgeschottet wird. Dies ist auf die von China eingeführten Maßnahmen zurückzuführen, die in unfairer Weise zwischen lokalen und ausländischen Unternehmen sowie zwischen lokal hergestellten und importierten Medizinprodukten unterscheiden.

Nachdem die Europäische Kommission ihre Bedenken bereits mehrfach direkt bei den chinesischen Behörden vorgebracht hat und keine zufriedenstellenden Antworten oder Maßnahmen erhalten hat, hat sie beschlossen, dieses Problem mit der Verordnung gemäß dem IPI anzugehen.

Die Europäische Kommission wird die chinesischen Behörden nun in einer ersten Phase auffordern, ihren Standpunkt darzulegen, einschlägige Informationen zu übermitteln und eine Konsultation einzuleiten, um die diskriminierenden Maßnahmen zu beseitigen.

Gleichzeitig sind interessierte Parteien wie betroffene Unternehmen und Interessenvertreter aus dem EU-Raum eingeladen, der Europäischen Kommission mittels eines Schreibens zusätzliche relevante Informationen innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Datum der Bekanntmachung zu übermitteln.

Alle Beiträge und Anträge sind per E-Mail an TRADE-EU-INTERNATIONAL-PROCUREMENT-INSTRUMENT@ec.europa.euzu richten.

Postanschrift der Kommission:
Europäische Kommission, Generaldirektion Handel
Direktion E/Referat E4, Büro: CHAR 05/052
1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË

Im Regelfall wird die Untersuchung binnen neun Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen.

Stand: 29.04.2024

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