Sicherheitskontrollgesetz 2013

Kontrolle hinsichtlich Kernmaterial und bestimmter nuklearbezogener Güter

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Rechtsquelle: Sicherheitskontrollgesetz 2013 (BGBl 42/2013)
 
Im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs, insbesondere mit dem Zusatzprotokoll zum Sicherheitskontrollabkommen mit der IAEO enthält das Sicherheitskontrollgesetz 2013
  • Auskunfts- und Meldepflichten bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet des Kernbrennstoffkreislaufes
  • Überprüfungsrechte durch die IAEO
  • Genehmigungspflicht für den Umgang mit Kernmaterial (§§ 7f)
  • Genehmigungspflichten für die Ausfuhr, Durchfuhr, Vermittlung zwischen Drittstaaten und die innergemeinschaftliche Verbringung kerntechnischer Materialien, Anlagen und Ausrüstung, sofern diese für die Aufarbeitung, Verwendung oder Herstellung von besonderem spaltbarem Material besonders konstruiert oder vorbereitet sind (§§ 9ff) – Verordnungsermächtigung
  • Bestimmungen über Genehmigungsvoraussetzungen (§12), Nichtigkeit von Rechtsgeschäften (§ 14), Internal Compliance Vorschriften und Benennung eines Verantwortlichen Beauftragten (§§ 23f), …….
 
Das Sicherheitskontrollgesetz trat am 1. März 2013 in Kraft.

Stand: 28.01.2016