Öffnungszeitenrahmen für Handelsgeschäfte an den 4 Weihnachtssamstagen 2024
Besonderheiten und Ansprechpartner
Lesedauer: 3 Minuten
Vorweihnachtssamstage 2024
Die heurigen Vorweihnachtssamstage sind:
- 30. November
- 7. Dezember
- 14. Dezember
- 21. Dezember
Der 8. Dezember fällt im Jahr 2024 auf einen Sonntag. Daher sind die Geschäfte an diesem Tag – wie an allen anderen Sonntagen auch – grundsätzlich geschlossen zu halten. Die sonst geltenden Sonderregelungen für den 8. Dezember gelten in diesem Jahr daher nicht.
Alle Ausnahmen für "normale" Sonntage bleiben aufrecht. Das bedeutet: In Regionen, in denen (bestimmte) Geschäfte an anderen Sonntagen geöffnet werden dürfen, besteht diese Möglichkeit (im gleichen Umfang) auch am 8. Dezember.
Besonderheiten für die Weihnachtssamstage
Für die Weihnachtssamstage gelten folgende Besonderheiten:
- Die Arbeitnehmer:innen dürfen an jedem Samstagnachmittag beschäftigt werden (Ausnahme von der Schwarz-Weiß-Regelung).
- Die Öffnungszeitenzuschläge für den Samstagnachmittag (30 bis 50 %) gelten nicht, da die Samstage vor Weihnachten nicht zu den erweiterten Öffnungszeiten zählen.
Arbeitnehmer:innen, die während des Jahres gar nicht oder nur einmal pro Monat am Samstagnachmittag beschäftigt werden, erhalten keinen Zuschlag in der Normalarbeitszeit. Für Überstunden nach 13:00 Uhr steht ein Zuschlag von 100 % zu.
Arbeitnehmer:innen, die an den übrigen Samstagen mehr als einmal pro Monat am Samstagnachmittag zum Einsatz kommen, gebührt hingegen jedenfalls ein Überstundenzuschlag von 100 % ab 13:00 Uhr, da die Normalarbeitszeit laut KV um 13:00 Uhr endet.
Beispiel 1:
Arbeitnehmer:innen haben im laufenden Kalenderjahr von Jänner bis November an nicht mehr als einem Samstag pro Monat nach 13:00 Uhr gearbeitet und werden auch für die Weihnachtssamstage nach 13:00 Uhr eingesetzt.
Arbeitnehmer:innen gebührt an den Weihnachtssamstagen ab 13:00 Uhr nur dann ein (100%iger) Zuschlag, wenn sie in dieser Zeit echte Überstunden leisten. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie schon bis Samstag 13:00 Uhr, 40 Stunden in der Woche gearbeitet haben.
Beispiel 2:
Arbeitnehmer:innen haben im laufenden Kalenderjahr von Jänner bis November an keinem Samstag nach 13:00 Uhr gearbeitet, werden aber für die Weihnachtssamstage nach 13:00 Uhr eingesetzt.
Arbeitnehmer:innen gebührt an den Weihnachtssamstagen ab 13:00 Uhr nur dann ein (100%iger) Zuschlag, wenn sie in dieser Zeit echte Überstunden leisten. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie schon bis Samstag, 13:00 Uhr, 40 Stunden in der Woche gearbeitet haben (gleiche Rechtsfolge wie im Beispiel 1).
Beispiel 3:
Arbeitnehmer:innen haben im laufenden Kalenderjahr von Jänner bis November regelmäßig an jedem zweiten Samstag nach 13:00 Uhr gearbeitet und werden für die Weihnachtssamstage nach 13:00 Uhr eingesetzt.
Arbeitnehmer:innen gebührt an den Weihnachtssamstagen ab 13:00 Uhr jedenfalls ein (100%iger) Zuschlag, da der Kollektivvertrag das Ende der Normalarbeitszeit für diese Arbeitnehmer auf 13:00 vorverlegt und diese Überstunden mit 100% Zuschlag abzugelten ist.
Die Darstellung soll einen leicht fasslichen Überblick für die Praxis geben und kann daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Öffnungszeiten am 24. und 31. Dezember 2024
24. Dezember 2024 | |||
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allgemein | Süßwaren und Naturblumen | Christbäume | |
grundsätzlich 06:00 bis 13:00 Uhr**) | grundsätzlich 06:00 bis 18:00 Uhr | grundsätzlich 06:00 bis 20:00 Uhr | |
50 % Überstunden-Zuschlag | Ab 13:00 Uhr*) (nur für unbedingt notwendige Abschlussarbeiten) | Ab 13:00 Uhr*) | Ab 13:00 Uhr*) |
*) Ende der Normalarbeitszeit
**) Öffnung ohne Beschäftigung von Arbeitnehmer bis 14.00 Uhr zulässig
31. Dezember 2024 | |||
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allgemein | Lebensmittel | Süßwaren, Naturblumen und Silvesterartikel | |
grundsätzlich 6:00 bis 17:00 Uhr | grundsätzlich 6:00 bis 18:00 Uhr | grundsätzlich 6:00 bis 20:00 Uhr | |
50 % Zuschlag für die Normalarbeitszeit oder Überstunden-Zuschlag | von 13:00 bis 15:00 Uhr | von 13:00 bis 15:00 Uhr | von 13:00 bis 15:00 Uhr |
100 % Zuschlag für die Normalarbeitszeit oder Überstunden-Zuschlag | von 15:00 bis 17:00 Uhr ab 17:00 Uhr nur für unbedingt notwendige Abschlussarbeiten | ab 15:00 Uhr ab 18:00 Uhr nur für unbedingt notwendige Abschlussarbeiten | ab 15:00 Uhr ab 20:00 Uhr nur für unbedingt notwendige Abschlussarbeiten |
Ansprechpartner für Rückfragen
- Ansprechpartner zum Thema Öffnungszeiten
- Ansprechpartner zum Thema Arbeitsrecht
Informationen zu den Öffnungszeiten im Handel am 8. Dezember
Stand: 07.08.2024