Die wichtigsten Aufgaben unseres Fachverbandes Die wichtigsten Aufgaben unseres Fachverbandes  tasks of our association
 
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  • Die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Angelegenheiten der Mitglieder, die Stärkung des Gemeinschaftsgeistes und des Ansehens in der Gesellschaft.

  • Die Sicherung der Chancengleichheit der Mitglieder im Wettbewerb, insbesondere die Beseitigung oder Verhütung von Gewohnheiten, Gebräuchen und Neuerungen, welche dem leistungsgerechten Wettbewerb unter den Mitgliedern im Wege stehen.

  • Die Förderung von Kooperationen und Gemeinschaftsaktivitäten sowie die Entwicklung von markt- und zukunftsorientierten Branchenkonzepten.

  • Die Förderung des öffentlichen und privaten Unterrichtswesens im Interesse der Mitglieder, die Förderung der Aus- und der Weiterbildung der Mitglieder und ihrer Mitarbeiter, die Förderung der Berufsausbildung, insbesondere des Lehrlingswesens sowie die Unterstützung des einschlägigen Prüfungswesens.

  • Die Mitwirkung an der Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltung.

  • Die Führung von Mitgliederdateien und Statistiken.

  • Der Abschluss von Kollektivverträgen zur Regelung der Arbeits- und Lohnverhältnisse.

  • Die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für den Fachverband und seine Mitglieder.

  • Die Beratung und Information im Interesse der Mitglieder.

  • Die Unterstützung der Wirtschaftskammer bei der Erarbeitung und Umsetzung gesamtwirtschaftlicher Anliegen und kammerpolitischer Zielsetzungen, sofern nicht fachliche Interessen des Fachverbandes entgegenstehen.

  • Die Erstellung von unverbindlichen Verbandsempfehlungen zur Einhaltung von Kalkulations- und Honorarrichtlinien.

  • Der Interessenausgleich mit anderen Fachorganisationen.

  • Unterstützung einzelner Mitgliedsfirmen im Rahmen des Wirkungsbereiches des Fachverbandes, soweit dem nicht gemeinsame Interessen entgegenstellen.

  • Erlassen von Standesregeln.

  • Begutachtung von Gesetzentwürfen.

  • Antragstellung, Gutachten und Äußerungen, sofern hierdurch Interessen der Mitglieder berührt werden:

    • Errichtung und Organisation von öffentlichen Anstalten und Einrichtungen, die die Förderung der Wirtschaft und des ihr dienenden Bildungswesens zum Gegenstand haben;

    • Zoll- und Handelspolitik einschließlich Integrationspolitik, Außenhandelsförderung, einschließlich Messen und Ausstellungen;

    • Finanz- und Kreditpolitik;

    • Gewerbepolitik;

    • Verkehrs- und Tarifpolitik;

    • Preis- und Kartellpolitik;

    • Umweltpolitik;

    • Zivil- und Strafrecht;

    • Patent-, Marken-, Muster- und Urheberrecht (gewerblicher Rechtsschutz);

    • Gewerberecht, Recht wirtschaftlicher Vereinigungen;

    • Allgemeine Fragen des Elektrizitäts- und Wasserrechts;

    • Arbeitsrecht, Arbeiter- und Angestelltenschutz sowie Sozialversicherung;

    • Abgabenrecht;

    • berufliche Ausbildung und Fortbildung, Prüfungswesen

    • Öffentliches Lieferungswesen;

    • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.


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