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Information
über den KV-Abschluss Eisen-/Metallindustrie 2011 |
Die
Kollektivvertragsverhandlungen 2011 wurden am 18. Oktober 2011 in der 3.
Verhandlungsrunde abgeschlossen.
Hauptergebnisse:
1. Erhöhung der Ist- und Mindestlöhne bzw. –gehälter um durchschnittlich 4,2 %, degressiv in den einzelnen Beschäftigungsgruppen wie folgt:
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·
BG |
%
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·
A-B |
4,4
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·
C-D |
4,3
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·
E-F |
4,2
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·
G |
4,0
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·
H-K |
3,8
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2. Erhöhung der Ist-Bezüge um
mind.€ 80 brutto.
3. Erhöhung der kollektivvertraglichen
Zulagen um 4,0 %.
4. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
um 4,3 %.
5. Erhöhung der Aufwandsentschädigungen
um 3,8 % (bei Angestellten bleiben die Aufwandsentschädigungen oberhalb der
Grundstufe unverändert).
6. Beschäftigungs- und
Standortsicherungsklausel: Betriebe, die in mind. zwei der letzten drei
Jahre eine EBIT-Quote von Null oder negativ aufweisen, können die
Erhöhungsprozentsätze bei den Effektivbezügen um bis zu 0,4 % unterschreiten
und 0,4 % der Lohn- bzw. Gehaltssumme zur sinnvollen Anpassung von
Lohnstrukturen verwenden. Der Mindestbetrag beträgt in diesen Fällen € 70. Die
Verwendung der 0,4 % ist durch Betriebsvereinbarung bzw. in Betrieben ohne
Betriebsrat durch den Arbeitgeber mit entsprechender Dokumentation der
Ausschüttung bis spätestens 31.3.2012, rückwirkend mit 1.11.2011, vorzunehmen.
Die Inanspruchnahme der Klausel ist bis 18.11.2011 mit dem Betriebsrat
festzulegen oder in Betrieben ohne Betriebsrat den Arbeitnehmern bekannt zu
geben. Betriebe ohne Betriebsrat haben bis 15.12.2012 den
Kollektivvertragsparteien einen Nachweis über die Erfüllung der obigen
Voraussetzung zu übermitteln.
7. Elternkarenzen werden
für künftige Karenzurlaube bis zu 16 Monate pro Geburt für die Zeitvorrückung
angerechnet.
8. Geltungsbereich: FV
Bergwerke und Stahl, FV Fahrzeugindustrie, FV Gießereiindustrie, FV Maschinen
& Metallwaren Industrie, FV NE-Metallindustrie, FV Gas- und
Wärmeversorgungsunternehmungen
9. Geltungsbeginn: 1.
November 2011
Beim diesjährigen Abschluss ist
keine EBIT-abhängige Einmalzahlung vorgesehen.
Die Bundessparte Industrie wird
hinsichtlich möglicher Abgeltungen der Teilnahme an Versammlungen auf
Betriebsebene ihre Rechtsauffassung an die Fachverbände und Industriesparten
richten.
Beschäftigungs-
und Standortsicherungsklausel:
·
Bestätigung über den negativen Betriebserfolg
·
Muster einer BV betreffend BSK
·
Arbeitnehmerverständigungsschreiben
Link
zu weiteren Unterlagen der Arbeitgeberabteilung der BSI