Information zum KV-Abschluss für Angestellte in der Informationstechnologie 2021
- Gilt für:
- Österreichweit
Das Verhandlungsergebnis im Überblick
1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundgehälter und Zulagen
Mindestgrundgehälter:
Die Mindestgrundgehälter werden mit 1.1.2021 um 1,5 % erhöht (kaufmännisch gerundet auf ganzen Eurobetrag).
Die neue Tabelle ab 1.1.2021 lautet:
2021 | ZT | AT | ST1 | ST2 | LT |
---|---|---|---|---|---|
Berufseinsteiger | – | 1.890 | 2.428 | – | – |
Einstiegsstufe | 1.614 | 1.989 | 2.556 | 3.186 | 4.186 |
Regelstufe | 1.908 | 2.464 | 3.094 | 3.618 | 4.785 |
Erfahrungsstufe | 2.371 | 2.983 | 3.501 | 4.272 | 5.355 |
Lehrlingsentschädigungen:
Die Lehrlingsentschädigungen nach werden mit 1.1.2021 um 1,5 % erhöht (kaufmännisch gerundet auf ganzen Eurobetrag):
im 1. Lehrjahr: | 680,- |
im 2. Lehrjahr: | 842,- |
im 3. Lehrjahr: | 1.025,- |
im 4. Lehrjahr: | 1.360,- |
Zulagen:
Die kollektivvertraglichen Zulagen werden um 1,5 % erhöht und lauten somit ab 1.1.2021:
- Schichtzulage pro Stunde (§ 6 Abs 2): ..................................... € 5,94
- Rufbereitschaft (§ 7 Abs 1):
- Pauschale pro Stunde: .................................................... € 4,50
- Weniger als 5 Stunden am Wochenende: ....................... € 22,50
- Zwischen 22 und 6 Uhr, aber weniger als 2 Stunden: .... € 9,00
- Pauschale pro Stunde: .................................................... € 4,50
2. Erhöhung der monatlichen IST-Gehälter
Die tatsächliche Gehaltssumme ist mit Wirkung spätestens 1.7.2021 um 1,45 % anzuheben.
Die im IT-KV festgeschriebenen Regelungen und Ausnahmen bzgl. der Erhöhungen der IST-Gehälter bleiben unverändert aufrecht.
3. Sonstiges
Zusätzlich wurde für das erste Halbjahr 2021 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Evaluierung der KV Regelungen zu Telearbeit/Home Office vereinbart.
4. Inkrafttreten
Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2021 in Kraft.