Information zum KV-Abschluss für Angestellte in der Informationstechnologie 2021

Gilt für:
Österreichweit

Das Verhandlungsergebnis im Überblick


1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundgehälter und Zulagen

Mindestgrundgehälter:

Die Mindestgrundgehälter werden mit 1.1.2021 um 1,5 % erhöht (kaufmännisch gerundet auf ganzen Eurobetrag).

Die neue Tabelle ab 1.1.2021 lautet:

2021 ZT AT ST1 ST2 LT
Berufseinsteiger 1.890 2.428 –  – 
Einstiegsstufe 1.614 1.989 2.556 3.186 4.186
Regelstufe 1.908 2.464 3.094 3.618 4.785
Erfahrungsstufe 2.371 2.983 3.501 4.272 5.355

Lehrlingsentschädigungen:

Die Lehrlingsentschädigungen nach werden mit 1.1.2021 um 1,5 % erhöht (kaufmännisch gerundet auf ganzen Eurobetrag):

im 1. Lehrjahr:    680,-
im 2. Lehrjahr:    842,-
im 3. Lehrjahr: 1.025,-
 im 4. Lehrjahr: 1.360,-

Zulagen:

Die kollektivvertraglichen Zulagen werden um 1,5 % erhöht und lauten somit ab 1.1.2021:

  • Schichtzulage pro Stunde (§ 6 Abs 2): ..................................... €   5,94
  • Rufbereitschaft (§ 7 Abs 1):
    • Pauschale pro Stunde: .................................................... €   4,50
    • Weniger als 5 Stunden am Wochenende: ....................... € 22,50
    • Zwischen 22 und 6 Uhr, aber weniger als 2 Stunden: .... €   9,00

2. Erhöhung der monatlichen IST-Gehälter

Die tatsächliche Gehaltssumme ist mit Wirkung spätestens 1.7.2021 um 1,45 % anzuheben.

Die im IT-KV festgeschriebenen Regelungen und Ausnahmen bzgl. der Erhöhungen der IST-Gehälter bleiben unverändert aufrecht.

3. Sonstiges

Zusätzlich wurde für das erste Halbjahr 2021 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Evaluierung der KV Regelungen zu Telearbeit/Home Office vereinbart.

4. Inkrafttreten

Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2021 in Kraft.

Wien, am 9.11.2020