Lohnordnung Kinobetriebe Niederösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab ab 1.12.2022

Gilt für:
Niederösterreich

Kinoarbeiter/innen
Lohnordnung

A. Geltungsbereich:

Diese Lohnordnung gilt:

räumlich: für das Bundesland Niederösterreich,

fachlich: für jene Niederösterreichischen Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören.

persönlich: für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Niederösterreichischen Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.

B. Bruttomindestlöhne ab dem 1. Dezember 2022

In Anwendung der am 1. April 2019 für Lichtspieltheater in Niederösterreich in Kraft getretenen Lohnordnung (April 2019 bis März 2024) ergeben sich für den Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. März 2024 die nachstehenden Bruttomindestlöhne.

Niederösterreich

für Eintritte bis 31.3.2019 [bis 4 Säle]ab 1.12.2022 bis 31.3.2024
Operateur € 9,48
ArbeiterIn € 8,67
KassierIn/ BilleteurIn € 8,67
Eintritte bis 31.3.2019 [mehr als 4 Säle]ab 1.12.2022 bis 31.3.2024
OperateurIn € 10,20
ArbeiterIn € 9,91
KassierIn € 8,67
BilleteurIn € 8,67
für Eintritte ab 1.4.2019ab 1.12.2022 bis 31.3.2024
Lohngruppe II € 9,48
Lohngruppe I € 8,67

Ansonsten bleiben die Inhalte der der am 1. April 2019 für Lichtspieltheater in Niederösterreich in Kraft getretenen Lohnordnung (April 2019 bis März 2024) aufrecht.

St. Pölten im Dezember 2022