Lohnordnung Kinobetriebe Niederösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab ab 1.4.2022

Gültigkeit:
 
Gilt für:
Niederösterreich

Kinoarbeiter/innen
Lohnordnung

A. Geltungsbereich:

Diese Lohnordnung gilt:

räumlich: für das Bundesland Niederösterreich,

fachlich: für jene Niederösterreichischen Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören.

persönlich: für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Niederösterreichischen Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.

B. Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2022

In Anwendung der am 1. April 2019 für Lichtspieltheater in Niederösterreich in Kraft getretenen Lohnordnung (April 2019 bis März 2024) ergeben sich für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis zum 1. Dezember 2022 die nachstehenden Bruttomindestlöhne.

Niederösterreich

für Eintritte bis 31.3.2019
[bis 4 Säle]
ab. 1.10.2021ab. 1.4.2022ab. 1.12.2022
Operateur€ 8,34€ 8,67
ArbeiterIn€ 7,70€ 8,20
KassierIn/ BilleteurIn€ 7,70€ 8,20
Eintritte bis 31.3.2019
[mehr als 4 Säle]
ab. 1.10.2021ab. 1.4.2022ab. 1.12.2022
OperateurIn€ 8,98€ 9,33
ArbeiterIn€ 8,73€ 9,07
KassierIn€ 7,87€ 8,20
BilleteurIn€ 7,70€ 8,20
für Eintritte ab 1.4.2019ab. 1.10.2021ab. 1.4.2022ab. 1.12.2022
Lohngruppe II€ 8,34€ 8,67
Lohngruppe I€ 7,70€ 8,20€ 8,67

Ansonsten bleiben die Inhalte der der am 1. April 2019 für Lichtspieltheater in Niederösterreich in Kraft getretenen Lohnordnung (April 2019 bis März 2024) aufrecht.


St. Pölten im April 2022