FAQ's
zur Förderung zusätzlicher Lehrlinge durch das AMS

 

 

® GRUNDFRAGEN


 

Wann ist ein Lehrling zusätzlich?

Jeder Lehrling, mit dem die Gesamtzahl der Lehrlinge vom 31.12.2004 überschritten wird. Ab 30. Juni 2006 gilt außerdem, dass diese Zusätzlichkeit am 31.12.2006 noch immer erfüllt sein muss, damit eine Förderung in Anspruch genommen werden kann. Ab 1. September 2006 gilt der 31.12.2005 als neuer Stichtag. Außerdem muss die Zusätzlichkeit vier Monate nach Aufnahme des Lehrlings immer noch gegeben sein.

Ab wann gibt es die Förderung?

Ab 1. September 2005

Bis wie lange gilt die Förderung?

Ursprünglich bis Ende August 2006. Die Aktion wurde mit mit veränderten Richtlinien bis 28. Juni 2007 verlängert.
 

Wie hoch ist die Förderung?
  • 400 Euro im 1. Lehrjahr

  • 200 Euro im 2. Lehrjahr

  • 100 Euro im 3. Lehrjahr

 In Summe also bis zu 8.400 Euro pro Lehrling.

 

Achtung: Für diese Beihilfen muss keine Einkommensteuer bezahlt werden!

Was muss das Unternehmen tun, damit es eine Förderung bekommt?

Vor Beginn des Lehrverhältnisses muss mit dem AMS Kontakt aufgenommen werden. Nach Ablauf eines Lehrjahres muss für das nächste Lehrjahr ein neuer Antrag gestellt werden.

 

®SPEZIALFRAGEN


 

Gilt die Förderung auch, wenn ein Unternehmen erstmals Lehrlinge ausbildet?

Ja, dann sind automatisch alle aufgenommenen Lehrlinge zusätzlich

Wie viele Lehrlinge können pro Unternehmen gefördert werden?

Es gibt keine Obergrenze für die Förderung. Aber es gibt Höchstzahlen, wie viele Lehrlinge je nach Anzahl der Beschäftigten aufgenommen werden können.
[Meistens: 2 Lehrlinge für 1 qualifizierten Beschäftigten, für jeden weiteren qualifizierten Beschäftigten einen weiteren Lehrling]

Wann werden die Förderungen ausbezahlt?

Das ist je nach Bundesland unterschiedlich. Unternehmen sollten damit rechnen, dass die Förderung erst jährlich im Nachhinein ausbezahlt wird. Bei einem Lehrbeginn ab 30.6.2006 erfolgt die Auszahlung jedenfalls erst im Frühjahr 2007. Bei Lehrbeginn ab September 2006 erfolgt die Zuerkennung der Förderung frühestens vier Monate nach Lehrbeginn.

Muss es sich um besonders schwache oder benachteiligte Lehrlinge handeln?

Nein, für solche Bewerber gibt es im AMS andere Förderungen

Bekommt das Unternehmen die Förderung garantiert?

Im Grunde ja. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf die Förderung, wenn das AMS kein Geld mehr hat, gibt es auch keine Förderung mehr.

Was ist, wenn Lehrlinge ausscheiden?

Wenn geförderte Lehrlinge ausscheiden, gibt es natürlich keine Förderung mehr. Wenn andere Lehrlinge ausscheiden spielt das zunächst keine Rolle. Erst wenn ein geförderter Lehrling in ein neues Lehrjahr wechselt (zB vom 1. ins 2.), muss ein neuer Antrag gestellt werden und die Gesamtzahl insgesamt wieder höher sein als am 31.12.2004. Das heißt, bis dahin müssen ausgeschiedene Lehrlinge nachbesetzt werden, sonst gibt es keine Förderung mehr.

 

Neu ab September 2006: Vier Monate nach Lehrbeginn muss die Zusätzlichkeit noch gegeben sein. Sollte also zwischenzeitlich ein Lehrling ausscheiden, müsste er nachbesetzt werden.

Wie wird die Gesamtzahl der Lehrlinge bestimmt?

Gemeint ist die Gesamtzahl im gesamten Unternehmen (nicht nur an einem Standort) in allen Lehrjahren und allen Lehrberufen

Kann ein Unternehmen die Förderung wieder verlieren?

Wenn die Gesetze nicht eingehalten werden oder bei groben Missbräuchen, kann vom AMS ein „Förderverbot“ verhängt werden. Dieses gilt aber nicht rückwirkend.

Gilt die Förderung nur für Lehrberufe?

Diese Förderung gilt nur für Lehrberufe nach dem Berufsausbildungsgesetz und dem Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (nicht für Zahnarztassistentinnen usw.)

Muss das Unternehmen den Lehrling über die Probezeit hinaus behalten, damit es eine Förderung gibt?

Nein. So lange der Lehrvertrag aufrecht ist, gibt es eine Förderung.

Neu ab September 2006: Vier Monate nach Lehrbeginn muss die Zusätzlichkeit noch gegeben sein. Sollte der Lehrling in der Probezeit ausscheiden, kann es also auch keine Förderung geben.

Gibt es die 1.000 Euro Lehrlingsausbildungsprämie trotzdem?

Ja, die kommt bei allen Unternehmen, die steuerlich veranlagt sind, dazu.

Können verschiedene AMS-Förderungen doppelt oder mehrfach in Anspruch genommen werden?

Nein

Gibt es die Förderung nur für Unternehmen oder auch für Gemeinden, Vereine etc.?

Ja, ausgeschlossen sind lediglich der Bund und politische Parteien sowie Einrichtungen, die bereits vom AMS gefördert sind.

Wie ist das, wenn Lehrlingen bereits eine Lehrzeit angerechnet wird?

Lehrlinge, die zB eine Schule gemacht haben, wo ihnen ein Lehrjahr angerechnet wird, steigen im 2. Lehrjahr ein. Dann gibt es die 200 Euro für das zweite Lehrjahr und dann noch 100 Euro für das dritte Lehrjahr.

Wie ist das bei verkürzter Lehrzeit (zB nach AHS-Matura)?

Bei verkürzter Lehrzeit verkürzen sich die Lehrjahre im Verhältnis. Z.B. bei dreijährigen Lehrberufen in verkürzter Lehrzeit von zwei Jahren auf acht Monate.

Was ist bei Lehrberufen die dreieinhalb oder vier Jahre Lehrzeit haben?

Es werden maximal drei Jahre gefördert. Für das 4. Lehrjahr gibt es also keine Förderung mehr.

 

® Erläuterungen zur AMS-Lehrstellenförderung

 

 

Stand: Juni 2006