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Gilt die Förderung auch,
wenn ein Unternehmen erstmals Lehrlinge ausbildet? |
Ja, dann sind automatisch alle
aufgenommenen Lehrlinge zusätzlich
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Wie viele Lehrlinge
können pro Unternehmen gefördert werden? |
Es gibt keine Obergrenze
für die Förderung. Aber es gibt Höchstzahlen, wie viele Lehrlinge je
nach Anzahl der Beschäftigten aufgenommen werden können.
[Meistens: 2 Lehrlinge für 1 qualifizierten Beschäftigten, für jeden
weiteren qualifizierten Beschäftigten einen weiteren Lehrling]
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Wann werden die
Förderungen ausbezahlt? |
Das ist je nach
Bundesland unterschiedlich. Unternehmen sollten damit rechnen, dass
die Förderung erst jährlich im Nachhinein ausbezahlt wird. Bei einem
Lehrbeginn ab 30.6.2006 erfolgt die Auszahlung jedenfalls erst im
Frühjahr 2007. Bei Lehrbeginn ab September 2006 erfolgt die
Zuerkennung der Förderung frühestens vier Monate nach Lehrbeginn.
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Muss es sich um besonders
schwache oder benachteiligte Lehrlinge handeln? |
Nein, für solche
Bewerber gibt es im AMS andere Förderungen
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Bekommt das Unternehmen
die Förderung garantiert? |
Im Grunde ja. Es
gibt aber keinen Rechtsanspruch auf die Förderung, wenn das AMS kein
Geld mehr hat, gibt es auch keine Förderung mehr.
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Was ist, wenn Lehrlinge
ausscheiden? |
Wenn geförderte Lehrlinge ausscheiden,
gibt es natürlich keine Förderung mehr. Wenn andere Lehrlinge
ausscheiden spielt das zunächst keine Rolle. Erst wenn ein
geförderter Lehrling in ein neues Lehrjahr wechselt (zB vom 1. ins
2.), muss ein neuer Antrag gestellt werden und die Gesamtzahl
insgesamt wieder höher sein als am 31.12.2004. Das heißt, bis dahin
müssen ausgeschiedene Lehrlinge nachbesetzt werden, sonst gibt es
keine Förderung mehr.
Neu ab September 2006: Vier Monate
nach Lehrbeginn muss die Zusätzlichkeit noch gegeben sein. Sollte
also zwischenzeitlich ein Lehrling ausscheiden, müsste er
nachbesetzt werden.
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Wie wird die Gesamtzahl
der Lehrlinge bestimmt? |
Gemeint ist die
Gesamtzahl im gesamten Unternehmen (nicht nur an einem Standort) in
allen Lehrjahren und allen Lehrberufen
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Kann ein Unternehmen die
Förderung wieder verlieren? |
Wenn die Gesetze
nicht eingehalten werden oder bei groben Missbräuchen, kann vom AMS
ein „Förderverbot“ verhängt werden. Dieses gilt aber nicht
rückwirkend.
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Gilt die Förderung nur
für Lehrberufe? |
Diese Förderung
gilt nur für Lehrberufe nach dem Berufsausbildungsgesetz und dem
Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (nicht für Zahnarztassistentinnen usw.)
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Muss das Unternehmen den
Lehrling über die Probezeit hinaus behalten, damit es eine
Förderung gibt? |
Nein. So lange
der Lehrvertrag aufrecht ist, gibt es eine Förderung.
Neu ab September 2006:
Vier Monate nach Lehrbeginn muss
die Zusätzlichkeit noch gegeben sein. Sollte der Lehrling in der
Probezeit ausscheiden, kann es also auch keine Förderung geben.
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Gibt es die 1.000 Euro
Lehrlingsausbildungsprämie
trotzdem? |
Ja, die kommt
bei allen Unternehmen, die steuerlich veranlagt sind, dazu.
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Können verschiedene
AMS-Förderungen doppelt oder mehrfach in Anspruch genommen werden? |
Nein
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Gibt es die Förderung nur
für Unternehmen oder auch für Gemeinden, Vereine etc.? |
Ja,
ausgeschlossen sind lediglich der Bund und politische Parteien sowie
Einrichtungen, die bereits vom AMS gefördert sind.
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Wie ist das, wenn
Lehrlingen bereits eine Lehrzeit angerechnet wird? |
Lehrlinge, die
zB eine Schule gemacht haben, wo ihnen ein Lehrjahr angerechnet
wird, steigen im 2. Lehrjahr ein. Dann gibt es die 200 Euro für das
zweite Lehrjahr und dann noch 100 Euro für das dritte Lehrjahr.
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Wie ist das bei
verkürzter Lehrzeit (zB nach AHS-Matura)? |
Bei verkürzter
Lehrzeit verkürzen sich die Lehrjahre im Verhältnis. Z.B. bei
dreijährigen Lehrberufen in verkürzter Lehrzeit von zwei Jahren auf
acht Monate.
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Was ist bei Lehrberufen
die dreieinhalb oder vier Jahre Lehrzeit haben? |
Es werden
maximal drei Jahre gefördert. Für das 4. Lehrjahr gibt es also keine
Förderung mehr.
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