Raumordnung Bezirksstelle Wr. Neustadt
Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Lesedauer: 1 Minute
17.05.2024
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Wiener Neustadt
bis 27.5.2024
Gemeinde Waldegg
bis 28.5.2024
Gemeinde Zillingdorf
bis 6.6.2024
Gemeinde Hollenthon
bis 25.6.2024
Gemeinde Bromberg
bis 28.6.2024