Frühstück mit Kaffee, einem Glas Orangensaft Müsli und Croissants auf einem Tablett in einem Bett platziert
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Steiermark: Erfolgsrezepte – Förderaktion für Gastronomiebetriebe

Bis zu 100.000 Euro Fördersumme stehen pro Betrieb zur Verfügung

Einstellungen

Geltungsdauer:
Vorbehaltlich einer vorzeitigen Revision bis 31.12.2024
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Gewerbliche Gastronomiebetriebe (KMU)

Förderungszweck

Forcierung von Innovationen und neuen Attraktionen im steirischen Gastronomiebereich 

Förderungsgegenstand

  • Investitionen ins Anlagevermögen (Betriebe ohne Beherbergung auch bauliche Maßnahmen Dach, Fassade, Fenster sowie Außenbereich)
  • Digitalisierungsmaßnahmen
  • Mitarbeitereinrichtungen 

Art und Ausmaß der Förderung

  • Zuschuss iHv. 20% bzw. max. € 100.000, - pro Betrieb zwischen
  • € 20.000,- Mindest – und € 500.000, - maximale Investitionskosten

Anmerkung

Fördervoraussetzungen:

  • Sitzplätze: innen zumindest 20
  • Öffnungszeiten: mindestens 4 Tage (davon mind. Samstag oder Sonntag)
  • von 11:00 bis 21:00 Uhr
  • warme Küche sowohl zu Mittag als auch am Abend (sonntags nur mittags)

Einreichung

Ausschließlich online beim Land Steiermark, Referat Tourismus Abt. 12,
Radetzkystraße 3, 8010 Graz

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.