In Hörsaal sitzende Person in Seitenansicht im Fokus, die Hand in die Höhe hebt, im Hintergrund ringsum verschwommen weitere sitzende Personen
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Steiermark: Geförderte Lehrgänge  für Versicherungsmakler und MitarbeiterInnen

Förderung von Versicherungslehrgängen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

Förderungsgegenstand

Versicherungslehrgang an einer österreichischen Universität

Ausschlussgrund

  • Genaue Informationen zu Ausschlussgründen finden Sie in den Richtlinien.

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss in Höhe von € 350,- je Semester, max. jedoch € 1.050,-. 

Anmerkung

Die Entscheidung über die Auszahlung der Förderung erfolgt ausschließlich durch mehrheitlichen Beschluss des Förderbeirates der Fachgruppe.

Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung oder deren Höhe besteht nicht.

Einreichung

Der Antrag hat vom Absolventen des Lehrgangs zu erfolgen - formlos mittels E-Mail, unter Berücksichtigung der in den Richtlinien angeführten Bedingungen inkl. Dienstzeugnis (Nachweis der Vollzeitbeschäftigung) sowie positivem Abschlusszeugnis - längstens 6 Monate nach Ausstellung – bei der

Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Eva Dockter / Cornelia Hladin
T +43 316 601 438
M versicherung.makler@wkstmk.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.