Lobbying- und Interessensvertretungs-Transparenz Gesetz
Ab 1.1.2013 – Neue Vorschriften für Lobbying und Interessensvertretung
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Mit 1.1.2013 ist in Österreich das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz- Gesetz in Kraft getreten. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, bei Lobbying in parlamentarischen oder administrativen Entscheidungsprozessen künftig klare Verhaltensregeln und Transparenz zu schaffen. Dazu müssen sich Lobbying-Unternehmen, Unternehmenslobbyisten sowie Vereine und Verbände, die in der Interessensvertretung aktiv sind, in einem Lobbying und Transparenzregister beim Bundesministerium für Justiz eintragen.
Die Vorschriften zum Lobbying- und Interessensvertretungsgesetz gelten unabhängig der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe für sämtliche Unternehmen und Personen, die am Lobbying beteiligt sind. Geregelt werden Pflichten zur Eintragung in ein Lobbying- und Interessensvertretungs-Transparenz-Register sowie vertragliche Mindeststandards und Verhaltenspflichten für die Ausübung einer Lobbying-Tätigkeit.
Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie hat für betroffene Mitglieder ein Merkblatt erstellt. Zudem stellt der Fachverband ein Muster für einen Verhaltenskodex zur Verfügung. Lobbying-Unternehmen sind in Zukunft verpflichtet, sich einem Verhaltenskodex zu unterwerfen.
Stand: 19.10.2021