Anlagenbezogene Umweltpolitik
Zügige Genehmigungsverfahren sind ein Standortfaktor
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Aktualisiert am 13.05.2024
Die Dauer von Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen hat sich im Vergleich zu den 90er Jahren bereits deutlich reduziert. Es ist jedoch weiteres Beschleunigungspotential gegeben, das zur Investitionsbelebung dringend auszuschöpfen ist. Zügige Genehmigungsverfahren sind ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor.
In diesem Sinne benötigen auch die UVP-Verfahren deutliche Beschleunigungsimpulse, deren Dauern trotz vieler Verbesserungen immer noch weit über den gesetzlichen Fristen gelegen sind. In jedem Fall ist aber eine ausreichende Ausstattung der Behörden mit Personal und Sachverständigen eine wichtige Voraussetzung.
Begutachtungen
- Änderung der Ammoniakreduktionsverordnung
- Flüssiggas-Verordnung 2024 – FGV 2024
- Konsultation Transformation der Industrie
- Novelle zum Druckgerätegesetz und Erlassung des MOT-G
Positionen und Stellungnahmen
- Novelle zum Druckgerätegesetz und Erlassung des MOT-G
- Novelle der Elektrotechnikverordnung 2020 - ETV 2020
- Änderung der Nitrat-AktionsprogrammVO
- Verordnung über die Verlängerung der Nachreichfrist für Elektrizitätszähler und elektrische Tarifgeräte, Änderung
- Novelle zur Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023