Drei Personen an Tisch in weißgrauem Büroraum sitzend im Gespräch miteinander: Zwei Personen in Rückenansicht, eine Person in Frontalansicht lächelnd, im Hintergrund verschwommen Regale mit Ordnern, Tisch mit Computer und Flipchart
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WKÖ-Cernko: "Wohnbauoffensive der Bundesregierung ein positiver Schritt"

Kreditwirtschafts-Branchenobmann: "Befreiung von Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühr erleichtert Verwirklichung des Traumes von den eigenen vier Wänden"

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Aktualisiert am 29.02.2024

Private Käufer von Wohnimmobilien zur Eigennutzung von der Grundbuchs- und der Pfandrechtseintragungsgebühr bis zu 500.000 Euro zu befreien, das hat die österreichische Bundesregierung angekündigt. "Die österreichischen Banken begrüßen diesen Schritt. Die Förderung von leistbaren Mietwohnungen aber auch die Erleichterung beim Erwerb der eigenen Wohnimmobilie sind wichtige Signale für die Menschen, dass hier etwas getan wird. Das Thema Sanierung bedarf jedoch noch größerer Unterstützung und Förderung, da es positiv auf die Themen Energieeffizienz und Bodenversiegelung einzahlt. Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen kann so frischer Wind in die so wichtige Baukonjunktur gebracht und Arbeitsplätze geschaffen werden. Das ist für alle eine echte Win-Win-Situation", sagt Willi Cernko, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). "Wer hier rasch handelt, hilft doppelt", sagt Cernko, der vor diesem Hintergrund jetzt die zügige Umsetzung der Gebührenbefreiungen urgiert.

Die Zinswende der EZB in Kombination mit hoher Inflation und steigenden Baukosten sowie restriktiveren Kreditvergaberegeln erschweren derzeit den Erwerb von Wohnimmobilien für Privatpersonen. "Die zeitlich befristete Befreiung von der Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühr sollte längerfristig beibehalten werden. Sie ist eine echte Unterstützung beim Eigentumserwerb und ein Impuls zur Stärkung unserer Wirtschaft. Zudem trägt sie dazu bei, dass sich der Traum von den eigenen vier Wänden in unserem Land leichter erfüllen lässt. Zusätzlich bleibt eine vereinfachte Handhabung des Ausnahmekontingents in der KIM-Verordnung, verbunden mit einer wirkungsvollen Abstimmung der Fördermaßnahmen auf Bundesländerebene, oberste Priorität", so Bundesspartenobmann Cernko. (PWK069/JHR)