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Finanzielle Entlastung

Mit diesen Maßnahmen ist es uns 2023 gelungen, eine Verringerung der Steuer- und Abgabenlast für unsere Mitgliedsunternehmen zu erreichen.

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Aktualisiert am 11.01.2024

Diese interessenpolitischen Erfolge der Wirtschaftskammer Österreich haben bei den heimischen Unternehmen im Jahr 2023 für finanzielle Entlastung gesorgt.

Ab 2023 wurden die Einkommensteuerstufen zum Großteil automatisch an die Inflation angepasst. Die schleichende Höherbesteuerung durch die Teuerung wurde abgeschafft. Vorgesehen wurde dabei eine jährliche automatische Anpassung der Einkommensteuertarife um zwei Drittel der Inflationsrate. Über das verbleibende Drittel können weitere Entlastungsmaßnahmen gesetzt werden.

Die Inflationsanpassung der Tarifstufen bzw. Absetzbeträge bringt spürbare Entlastung. Von der Anpassung der Grenzbeträge in der Einkommensbesteuerung profitieren rund 500.000 Steuerpflichtige mit selbstständigen Einkommen. Damit werden insbesondere EPU und Gesellschafter von Personengesellschaften in KMU entlastet.

  • Summe Entlastung für Selbstständige 2024 bis 2027: 450 Mio. Euro
  • Progressionsabgeltungsgesetz 2024 in Kraft ab 1.1.2024

Zusätzlich sinken die Steuersätze der Einkommensteuer weiter. Mitte 2023 folgte die Satzsenkung in der Stufe 4 (von 42 % auf 40 %). Ab 2023 werden die höheren Steuereinnahmen, die sich durch das inflationsbedingte Aufrücken in höhere Tarifstufen ergeben, an die Erwerbstätigen zurückgegeben.

  • Entlastung für Selbstständige 2023: rund 250 Mio. Euro 

Im Gegenzug zur Erhöhung der Dienstgeberabgabe wird der Arbeitslosenversicherungsbeitrag auf 5,9 % gesenkt. Damit betragen die Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge jeweils noch 2,95 % statt wie bisher 3 %. Für Lehrlinge ist eine Beitragsreduktion von 2,4 % auf 2,3 % geplant. Die Staffelung des Dienstnehmerbeitrages zur Arbeitslosenversicherung bei geringem Entgelt bleibt aufrecht.

  • Entlastungsvolumen: rund 70 Mio. Euro
  • In Kraft ab 1.1.2024 

Ab 2023 konnte eine Senkung der KÖSt erreicht werden. Diese erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst per Jahresbeginn 2023 von zuvor 25 % auf 24 %, im Jahr 2024 von 24 % auf 23 %.  

  • Entlastungsvolumen für betroffene Betriebe 2023: rund 300 Mio. Euro
  • Entlastungsvolumen für betroffene Betriebe 2024: rund 700 Mio. Euro 

Die WKO setzt sich für zudem für eine Abschaffung der Mindest-KÖSt ein - wie im Regierungsprogramm angekündigt.

Auch 2024 bleibt der Nachtschwerarbeitsbeitrag unverändert bei 3,8 % und wird nicht - wie gesetzlich vorgesehen - auf 5,2 % erhöht.

  • Entlastungsvolumen: rund 22 Mio. Euro
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