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Liquidität erhöht

Diese Neuerungen schaffen mehr Flexibilität, stärken die Liquidität und machen Unternehmen damit resilienter. 

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Aktualisiert am 11.01.2024

Die interessenpolitischen Erfolge der Wirtschaftskammer Österreich im Jahr 2023 für die Erhöhung der Liquidität heimischer Unternehmen im Überblick.

Das GmbH-Mindeststammkapital für Neugründungen von 35.000 Euro wurde auf 10.000 Euro gesenkt. Bestehende GmbHs können bei Vorliegen aller Voraussetzungen ihr Stammkapital auf 10.000 Euro herabsetzen. Die Mindest-KÖSt beträgt ab 1.1.2024 500 Euro pro Jahr.

Mit dem Startup-Förderungsgesetz wird eine eigene abgabenrechtliche Begünstigung für Startup-Mitarbeiterbeteiligungen geschaffen. Durch einen Besteuerungsaufschub bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile soll die "dry income"-Problematik gelöst werden. Die Besteuerung erfolgt für 75 % mit dem festen Satz in Höhe von 27,5 %. Zur Verminderung der Komplexität ist eine Pauschalierung der Bewertung des geldwerten Vorteils vorgesehen.

  • Entlastungswirkung für Unternehmen und ihre Beschäftigten: rund 6 Mio. Euro jährlich

Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap) wurde als zweiter Teil des Startup-Pakets am 15.12.2023 vom Nationalrat beschlossen. Damit wurde eine neue Rechtsform geschaffen, die besonders für innovative Startups und Gründer:innen in der Frühphase interessant ist und bessere Mitarbeiterbeteiligungsmodelle ermöglicht.

  • Inkrafttreten: 1.1.2024

Mit dem Wagniskapitalfonds-Gesetz wird die Bildung von Wagniskapitalfonds in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft ermöglicht. Mit diesem neuen Rechtsrahmen soll die Bereitstellung von Eigenkapital bzw. die Beteiligung an Unternehmen mit dem Ziel der Eigenkapital- und Liquiditätsstärkung erleichtert werden.

  • Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
    • Mehr Flexibilität gibt es für Beschäftigte in der Grenzzone zu Deutschland. Das wurde in der Neufassung der Grenzgängerregelung erreicht. In Kraft ab 1.1.2024 - auch, wenn das Inkrafttreten des Protokolls später erfolgt. Das Änderungsprotokoll zum DBA Deutschland wurde unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Das gilt es rasch nachzuholen.

  • Leerstehende Betriebsgebäude einfacher nutzen
    • Es soll steuerlich – insbesondere, um die Bodenversiegelung einzudämmen – erleichtert werden, leerstehende Betriebsgebäude außerbetrieblich zu nutzen, etwa für eigene Wohnzwecke oder zur Vermietung. Die Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen soll daher ebenso wie schon bisher die Entnahme von Grund und Boden zu Buchwerten statt zum Teilwert erfolgen.
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