Mehrere unterschiedlich hohe Münzstapel der Größe nach aufsteigend nebeneinander positioniert, darüber jeweils weiße Prozentzeichen, schräger Strich mit links und rechts versetzter 0, sowie Pfeil der über den Stapeln nach oben deutet
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Abschaffung der Kalten Progression

Entlastung insbesondere für EPU und Gesellschafter von Personengesellschaften in KMU

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Aktualisiert am 01.02.2024

Ab 2023 wurden die Einkommensteuerstufen zum Großteil automatisch an die Inflation angepasst. Die schleichende Höherbesteuerung durch die Teuerung wurde abgeschafft. Vorgesehen wurde dabei eine jährliche automatische Anpassung der Einkommensteuertarife um zwei Drittel der Inflationsrate. Über das verbleibende Dritte können weitere Entlastungsmaßnahmen gesetzt werden.

Die Inflationsanpassung der Tarifstufen bzw. Absetzbeträge bringt spürbare Entlastung. Von der Anpassung der Grenzbeträge in der Einkommensbesteuerung profitieren rund 500.000 Steuerpflichtige mit selbständigen Einkommen. Damit werden insbesondere EPU und Gesellschafter von Personengesellschaften in KMU entlastet.

Die Summe der Entlastung für Selbständige beträgt im Zeitraum 2024 bis 2027 rund 450 Mio. Euro

Das Progressionsabgeltungsgesetz 2024 tritt ab 1.1.2024 in Kraft.

Highlights der steuerlichen Änderungen 2024 − WKO