Entlastung der Kleinunternehmen durch vierteljährliche statt monatliche Umsatzsteuervoranmeldung

Änderung der Meldepflichten

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Aktualisiert am 14.09.2023

Mit dem Beschluss des Abgabenänderungsgesetzes 2010 heute, Donnerstag, im Nationalrat wurden auch Änderungen umsatzsteuerlicher Meldepflichten beschlossen. "Die WKÖ begrüßt die nun vorgenommene Entlastung für Klein- und Kleinstunternehmer, da die Umsatzsteuervoranmeldungen von nun an nicht mehr monatlich sondern nur mehr vierteljährlich zu erfolgen haben. Auch in anderen administrativen Bereichen kommt es zu Entlastungen. Damit wird im Sinne der Unternehmen gehandelt“, betonte der Leiter der Finanzpolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer Österreich, Ralf Kronberger.

Bisher hatte ein Unternehmer seinem Finanzamt erst dann eine (monatliche oder ¼-jährliche) Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) zu übersenden, wenn sein Vorjahresumsatz 100.000 Euro überstiegen hat (aber auch unter dieser Grenze waren Voranmeldungen vom Unternehmer zu erstellen und unternehmensintern aufzubewahren). Ab Beginn des kommenden Jahres sind UVA bereits ab einem Jahresumsatz von 30.000 Euro der Finanzverwaltung zu übermitteln.

Umsatzsteuererklärungen erst ab einem Jahresumsatz von 30.000 Euro 

Dieser (geringfügigen) Mehrbelastung stehen jedoch beträchtliche Liquiditätseffekte und administrative Entlastungen gegenüber. So müssen Kleinunternehmer Umsatzsteuererklärungen erst ab einem Jahresumsatz von 30.000 Euro (und nicht wie bisher schon ab 7.500 Euro) abgeben. Außerdem können UVA künftig bis zu einem Jahresumsatz von 100.000 Euro nur ¼-jährlich abgegeben werden. Bis jetzt war das nur möglich, wenn der Umsatz 30.000 Euro nicht überstiegen hat.