Rollen aus verzinktem Stahlblech in einer Fabrik oder Lager
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Grundsatzeinigung: Plus 8,6 % für die Beschäftigten der Metalltechnischen Industrie

Erstmals Zweijahresabschluss: Ab 1.11.2023 durchschnittlich 8,6 % Lohn- und Gehaltserhöhung, sozial gestaffelt. Ab 1.11.2024: Basis Verbraucherpreisindex (VPI) + 1 %

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Aktualisiert am 30.11.2023

Die achte Verhandlungsrunde für den Kollektivvertrag der Metalltechnischen Industrie (MTI) brachte eine vorläufige Einigung. Christian Knill, Obmann des Fachverbands Metalltechnische Industrie (FMTI): "Es ist positiv, dass wir eine grundsätzliche KV-Einigung erzielen konnten, die fair und innovativ zugleich ist: Mit dem erstmaligen Abschluss über zwei Jahre schaffen wir Planungssicherheit für die Unternehmen. Mit Lohn- und Gehaltserhöhungen von durchschnittlich 8,6 % erhalten wir die Kaufkraft der Beschäftigten, wobei die soziale Staffelung untere Einkommensgruppen besonders stärkt. Und mit einer betrieblichen Wettbewerbssicherungs-Klausel erhalten Unternehmen mit hohen Belastungen die Möglichkeit, Teile der Lohnerhöhungen flexibel umzuwandeln. Diese vorläufige Einigung ist eine klare Anerkennung für die Leistungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem sehr schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.


Abschluss 2023:

  • Die IST-Löhne und -Gehälter steigen rückwirkend ab 1.11.2023 um 10 %, maximal jedoch 400,- Euro/Monat. Das bedeutet für die MTI im Schnitt 8,6 %, sozial gestaffelt. Die Lohn- und Gehaltsgruppen steigen von 3,3 % (höchste Beschäftigungsgruppe) bis zu 10 % (unterste Beschäftigungsgruppe). Die KV-Entgelte steigen generell um 8,5 %.
  • Zulagen, Diäten und Aufwandsentschädigungen steigen um 8,5 %, Vorrückungsbeträge werden eingefroren.
  • Für personalintensive Betriebe, die im internationalen Wettbewerb stehen, gilt eine Wettbewerbssicherungs-Klausel für Härtefälle: Abhängig von der Personalkostenbelastung des jeweiligen Unternehmens, kann für einen Teil der nachhaltigen Erhöhung auf betrieblicher Ebene im Rahmen eines Interessenausgleiches eine Kompensation in Form von Einmalzahlungen, Freizeit oder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vereinbart werden. Details dazu sind in den nächsten Tagen noch zu vereinbaren.
  • Außerdem wurde beschlossen, in den nächsten Monaten die Rahmenbedingungen für eine Qualifizierungsoffensive der Branche zu entwickeln.

Abschluss 2024:

  • Ab 1.11.2024 steigen die IST-Löhne und Gehälter in Höhe des zugrundgelegten VPI-Verbraucherpreisindex (1.10.2023 – 30.9.2024) plus 1 %.
  • Die KV-Entgelte, Zulagen, Diäten und Aufwandentschädigungen steigen in Höhe des VPI. Auch eine Wettbewerbssicherungs-Klausel wird zur Anwendung kommen.

Wichtig: Diese Grundsatzeinigung gilt vorbehaltlich der konkreten Ausgestaltung der neuen Wettbewerbssicherungs-Klausel, die Anfang nächster Woche erfolgen wird.

Christian Knill: "Die KV-Verhandlungen 2023 haben neue Maßstäbe gesetzt: Der Spielraum war durch die Rezession und die außergewöhnlich hohe Inflation sehr eingeschränkt. Die Bundesregierung hat noch dazu mit unvernünftig hohen Abschlüssen – im öffentlichen Dienst und bei den Pensionen - der im internationalen Wettbewerb stehenden Industrie die Unterstützung versagt. Die Bundesregierung ist nun aufgerufen, rasch Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes umzusetzen. Wir erwarten uns konkret eine deutliche Senkung der Lohnnebenkosten und eine stärkere Inflationsbekämpfung, denn nur so ist dieser Abschluss für die Branche auf Sicht zu finanzieren."