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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

FAQ zum Einwegpfand und Pfandsystem in Tourismusbetrieben

Antworten auf wichtige Fragen zur Einführung des Pfands auf Getränkeverpackungen und deren praktische Umsetzung

Lesedauer: 19 Minuten

Was bringt die neue "Pfandverordnung"?

Ab 1.1.2025 müssen alle PET-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter befandet werden (kurz: Einweggetränkeverpackungen). Diese sind durch das Pfandlogo gekennzeichnet. 

Wie hoch wird das Pfand sein?

Das Pfand wird 25 Cent betragen und beim Verkauf eingehoben werden.

Welche Produkte sind betroffen? - Einweggetränkeverpackungen

Das Pfand umfasst alle geschlossenen oder überwiegend geschlossenen Getränkeeinwegverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter (kurz: Einweggetränke­verpackungen).

Vom Pfand ausgenommen:

  • Getränkeverbundkartons (= Tetrapack)
  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
  • Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und verwendet werden
  • die Getränkearten von Milch- und Milchprodukten

Nicht von der Pfandpflicht erfasst werden Sirupe, da diese zwar in weitestem Sinne Getränke sind, aber nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind.

Wer muss ein Pfand einheben?

Jede:r, die:der mit dem Pfandlogo gekennzeichnete Produkte (siehe unter "Welche Produkte sind betroffen") verkauft, muss beim (Weiter-)Verkauf 25 Cent Pfand je Stück einheben.

Das bedeutet, die Konsument:innen kaufen die PET-Flasche oder Dosen und zahlen zusätzlich einen Pfandbetrag in Höhe von 25 Cent.

Nähere Infos zur Preisauszeichnung finden Sie hier.

Ausnahme für Produkte die vor Ort im Gastgewerbebetrieb bleiben:

Betreiber:innen von Gastgewerbebetrieben, wie zum Beispiel Beherbergungsbetriebe, Restaurants, Cafés, Cateringbetriebe oder Würstelstände, aus denen in der Regel keine Einweggetränkeverpackungen mitgenommen werden, müssen für Einweggetränkeverpackungen, die vor Ort bleiben, kein Pfand vom Konsumenten einheben und ausbezahlen, und es besteht auch keine Rücknahmeverpflichtung. Das ist in § 5 Abs 4 der Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen geregelt.

Ich habe im Jänner 2025 noch Produkte vorrätig, die noch kein Pfandlogo haben. Darf ich sie nach wie vor verkaufen?

Ja, es gibt eine Übergangsfrist bis Ende 2025. Bei Produkten ohne Pfandlogo darf kein Pfand eingehoben werden und die Verpackung wird auch nicht als Einwegpfandverpackung zurückgenommen. Die Sammlung dieser Artikel erfolgt nach wie vor über die gelbe Tonne oder den gelben Sack.

Alle ab 1.4.2025 abgefüllten Produkte müssen registriert und entsprechend gekennzeichnet sein.

Ab 2026 müssen alle in Österreich verkauften Produkte registriert und mit dem Pfandlogo versehen sein.

Wer muss leere Flaschen/Dosen zurücknehmen (Rücknahmestelle)?

Alle, die Einweggetränkeverpackungen ausgeben (kurz: Rücknahmestelle).

Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt (siehe unter "Wie kann ich zurücknehmen?)"

Bei der manuellen Rücknahme haben die Rücknahmestellen nur die Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufs- und Füllmenge zurückzunehmen.

Beispiel:
Ein Würstelstand verkauft ausschließlich Getränke der Marke X in 0,5 Liter PET-Flaschen. Es werden daher 0,5 Liter PET-Flaschen zurückgenommen, aber auch von der Marke Y und Z. Nicht zurückgenommen werden müssen Aluminiumdosen oder PET-Flaschen in anderen Größen, wenn sie der Würstelstand nicht verkauft.

Wer muss leere Flaschen/Dosen nicht zurücknehmen?

Gewisse Sonderregelungen und Ausnahmen gibt es in nachstehenden Fällen:

  1. Verkauf über Automaten: Der:die Letztvertreiber:in muss die leeren Gebinde nicht zurücknehmen. Dafür muss er:sie einen Ausgleichsbeitrag je Gebinde (an EWP Recycling Pfand ) bezahlen. Die Höhe orientiert sich am Aufwand der zusätzlichen Rücknahmen bei anderen Rücknahmestellen.
  2. Ausnahme: Wenn sich eine Rücknahmestelle nachweislich in unmittelbarer Nähe des Automaten (ca. 300 Meter) befindet und auf diese deutlich sichtbar verwiesen wird, kann der Ausgleichsbeitrag entfallen.
  3. Essenszustellungen inkl. Getränke: Bei Essenszustellungen von Restaurants und von ihnen beauftragten Dritten (= Lieferdienste) müssen die bepfandeten Gebinde nicht zurückgenommen und der Pfandbetrag nicht zurückerstattet werden. Es ist jedoch ein Ausgleichsbeitrag vom:von der Letztvertreiber:in , in dem Fall Gastronom:in, (an EWP Recycling Pfand Österreich) zu bezahlen.
  4. Gastgewerbebetrieb, aus denen in der Regel keine Einweggetränkeverpackungen mitgenommen werden:
    Betreiber:innen von Gastgewerbebetrieben, wie zum Beispiel Beherbergungsbetriebe, Restaurants, Cafés, Cateringbetriebe oder Würstelstände, aus denen in der Regel keine Einweggetränkeverpackungen werden, müssen für Einweggetränkeverpackungen, die vor Ort bleiben, kein Pfand vom Konsument:innen einheben und ausbezahlen. Außerdem besteht auch keine Rücknahmepflicht. Das ist in § 5 Abs 4 der Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen geregelt.

Wer muss das Pfand ausbezahlen?

Jede Rücknahmestelle muss das Pfand gegen Rücknahme der leeren Einweggetränkeverpackung ausbezahlen.

Wie bekommt die Rücknahmestelle das Pfand rückerstattet, das sie an Konsument:innen ausbezahlt hat?

Bei sehr kleinen Rückgabemengen kann man sich das Pfand durch die Rückgabe der Flaschen und Dosen direkt bei einem Rücknahmeautomaten auszahlen lassen. Eine Registrierung ist dafür nicht notwendig.

Erfolgt eine Abholung in plombierten Säcken über die EWP Recycling Pfand (kurz: EWP Recycling Pfand) oder über ein:e Logistikpartner:in, wird der Einwegpfandbetrag der gesammelten Leergebinde nach erfolgter Zählung regelmäßig ausbezahlt. Für diesen Prozess ist eine Registrierung notwendig.

Die Auszahlung bei Automatenrücknahme erfolgt ebenso regelmäßig. Details zur Auszahlung finden sich in den Rücknehmerverträgen. Der Automat muss akkreditiert werden und die Rücknahmestelle muss sich registrieren.

Woran erkenne ich Produkte, die zurückgenommen werden müssen?

Alle Getränkeverpackungen, die dem Einwegpfand unterliegen, sind sichtbar mit dem Pfandlogo gekennzeichnet.

Zusätzlich zum Pfandlogo kann mittels App über den Barcode der Verpackung kontrolliert werden, ob die Verpackung bepfandet ist.

Worauf muss ich als Rücknahmestelle achten?

Es sind nur Produkte zurückzunehmen, die am österreichischen Pfandsystem teilnehmen. Das erkennt man am Pfandlogo oder mittels App über den Barcode der Verpackung.

Die Einweggetränkeverpackung (Flaschen und Dosen) muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein. Andernfalls braucht die Verpackung nicht zurückgenommen werden und sie ist in der nächsten gelben Tonne oder im gelben Sack zu entsorgen.

Muss der Verschluss vorhanden sein, damit man das Pfand zurückbekommt?

Nein. Ob der Verschluss vorhanden ist, ist für die Rücknahme und Pfandrückerstattung unerheblich.

Muss man als Rücknahmestelle für die Logistik bezahlen?

Nein. Die Abholung wird von der EWP Recycling Pfand organisiert und die Transportkosten von ihr getragen.

Bekommt die Rücknahmestelle ihre Kosten, die durch die Teilnahme am Rücknahmesystem entstehen, ersetzt? 

Handling Fee

Ist eine Rücknahmestelle im System registriert, erhält sie nach Zählung der zurückgegebenen Einweggetränkeverpackungen von der EWP Recycling Pfand nicht nur das Pfand ausbezahlt, sondern auch eine sogenannte Handling Fee je zurückgegebenem Stück.

Info: Die Handling Fee ist eine für alle Rücknahmestellen gleichhohe Vergütung je zurückgenommener Einweggetränkeverpackung für die durchschnittlichen Kosten aller Tätigkeiten bis zur Bereitstellung/Lagerung an die EWP Recycling Pfand.

Die Handling Fee erfolgt als Gutschrift nach dem die abgeholten Gebinde gezählt und akzeptiert wurden.

Bei manueller Rücknahme wird die Handling Fee in der Regel 2x und bei automatisierter Rücknahme per Automaten in der Regel 1x monatlich ausbezahlt.

Wie hoch ist die Handling fee?

Die vorläufige Handling Fee beträgt

  • bei der Rücknahme mittels Automaten
    • § ca. 0,039 Euro für Kunststoffflaschen
    • § ca. 0,037 Euro für Metall-Dosen
  • bei der manuellen Rücknahme
    • §  ca. 0,028 Euro für Kunststoffflaschen
    • §  ca. 0,026 Euro für Metall-Dosen

Die Handlingfee ist bestätigt und veröffentlicht. Alle Infos zur Handlingfee finden Sie hier: handling-fee-information.pdf (recycling-pfand.at)

Wie kann ich zurücknehmen?

Rücknahmestellen haben die Wahl. Die Rücknahme kann manuell oder automatisiert per Rücknahmeautomaten erfolgen.

Wie viele Verpackungen muss ich zurücknehmen?

Bei der automatisierten Rücknahme per Rücknahmeautomaten sind keinerlei Einschränkungen über die Anzahl der zurückzunehmenden Verpackungen vorgesehen.

Bei Verkaufsstellen mit manueller Rücknahme werden nur die pro Kaufakt verkaufsüblichen Stückzahlen zurückgenommen.

Was muss bei manueller Rücknahme zurückgenommen werden?

Bei der manuellen Rücknahme muss nur jene Art von Einweggetränkeverpackungen (= Gebinde) zurückgenommen werden, die man selbst in Verkehr setzt. Dabei kommt es nicht auf die Marke des Getränkes an, sondern auf die Füllmenge.

Beispiel: 

Wird nur Frucade in 0,5 Liter PET- Flaschen verkauft, braucht man keine Dosen oder Flaschen einer anderen Füllmenge zurücknehmen, sondern nur 0,5 Liter PET-Flaschen. Allerdings auch z.B. 0,5 Liter Mineral PET-Flaschen oder 0,5 Liter Coca-Cola PET-Flaschen.


Zudem brauchen bei der manuellen Rücknahme nur so viele Einweggetränkeverpackungen pro Kopf zurückgenommen werden, wie üblicherweise an Kund:innen verkauft wird.

Beispiel: 

Eine Würstelstandbetreiber:in verkauft üblicherweise 2 Flaschen/Dosen an ihre Kund:innen. Sie/Er muss daher von einer Person auch maximal 2 Flaschen/Dosen zurücknehmen.


Muss ich mich als manuelle Rücknahmestelle im Pfandsystem registrieren?

Es steht jeder manuellen Rücknahmestelle frei sich im System zu registrieren oder nicht.

Eine Registrierung ist nur dann erforderlich, wenn

  • die Abholung der zurückgenommen leeren Einweggetränkeverpackungen über Lieferpart­ner:innen oder direkt über EWP Recycling Pfand Österreich erfolgen soll und
  • die ausbezahlten Pfandbeträge regelmäßig rücküberwiesen werden sollen.

Alternativ kann die manuelle Rücknahmestelle die zurückgenommenen Einweggetränkeverpackungen (PET-Flaschen und/oder Dosen) selbst zum nächsten Rücknahmeautomaten z.B. des nächsten Lebensmittelhändlers bringen und sich das Pfand dort auszahlen lassen.

Was sind die Vorteile einer Registrierung im Pfandsystem?

Folgende Vorteile ergeben sich für die Rücknehmer:innen durch die Registrierung im Pfandsystem:

  • regelmäßige Abholung der Säcke mit dem Pfandgut wird durch EWP Recycling Pfand organisiert (zu den Intervallen der Abholung siehe unter "In welchen Intervallen erfolgt die Abholung?")
  • regelmäßige Rückerstattung des Pfandes durch EWP für abgeholtes Pfandgut
  • Erhalt einer Handling Fee pro Stück als Aufwandersatz für die Kosten, die durch die Teilnahme am System und die Rücknahmepflicht entstehen (insb. Zwischenlagerung) 

Ist die Registrierung als Rücknahmestelle kostenpflichtig?

Nein, sowohl für Rücknahmeverpflichtete als auch für freiwillige Rücknehmer:innen, die eine Pfandrückverrechnung in Anspruch nehmen wollen, ist die Registrierung kostenlos.

Ab wann wird die Registrierung möglich sein?

Voraussichtlich ab Juni 2024.

Wo kann ich mich registrieren?

Die freiwillige Registrierung wird über das Portal der EWP Recycling Pfand auf ihrer Website möglich sein: https://www.recycling-pfand.at/

Wie lange dauert es bis der Registrierungsprozess abgeschlossen ist?

Die Prozessdauer der Registrierung wird ca. 2 Monate betragen.

Wann macht es Sinn sich als manuelle Rücknahmestelle nicht im Pfandsystem zu registrieren?

Es kann in manchen Fällen einfacher sein, sich als manuelle Rücknahmestelle nicht im Pfandsystem zu registrieren, sondern die zurückgenommenen Einweggetränkeverpackungen (PET-Flaschen und/oder Dosen) selbst zum nächsten Rücknahmeautomaten des nächsten z.B. Lebensmittelhändlers zu bringen und sich das Pfand dort auszahlen zu lassen.

Das kann zum Beispiel bei einer geringen Rücknahmemenge der Fall sein, weil dann die Abholintervalle, in denen die zurückgenommenen Einweggetränkeverpackungen von der EWP Recycling Pfand abgeholt werden würden, zu lange auseinander liegen würden. 

Wie läuft die manuelle (registrierte) Rücknahme grob ab?

  • Die Rücknahmestelle registriert sich im Recycling Pfand Portal und schließt einen Vertrag mit der EWP Recycling Pfand als manuelle Rücknahmestelle ab.
  • Die Rücknahmestelle bestellt über das Portal von EWP Recycling Pfand spezielle Säcke und Plomben, in denen die unzerdrückten Einweggetränkeverpackungen gesammelt werden (voraussichtlich möglich ab Q4 2024).
    • Es dürfen nur die Säcke von EWP Recycling Pfand verwendet werden.
    • Die Säcke werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
    • Das Füllvolumen der Säcke umfasst ca. 150 Stück.
    • Plomben zum Verschließen der Säcke sind wie Kabelbinder und werden mit den Säcken geliefert.
  • Eine Person gibt eine leere, unzerdrückte Einweggetränkeverpackung jener Art ab, die auch verkauft wird. Die Rücknahmestelle nimmt diese zurück und zahlt das Pfand dafür aus.
  • Die Rücknahmestelle sammelt die leeren, unzerdrückten Einweggetränkeverpackungen in den speziellen Säcken und plombiert sie, wenn sie voll sind.
    • Durch eine Füllstandkontrolle kann erkannt werden, ob der Sack voll ist.
  • Die Zwischenlagerung des vollen Sackes erfolgt bis zur Abholung bei der Rücknahmestelle.
  • Über die EWP Recycling Pfand Österreich App oder das Portal wird die Sack-Plomben-Nummer erfasst und damit der Rücknahmestelle zugeordnet und auch die Abholung initiiert.
  • Die Abholung der Säcke erfolgt über Lieferpartner:innen oder die EWP Recycling Pfand .
  • Nach der Abholung wird die Zählung der Flaschen/ Dosen pro Sack von der EWP Recycling Pfand in deren Zählstellen vorgenommen – nicht vom Logistikpartner!
  • Die Rücknahmestelle erhält nach der Zählung den Pfandbetrag der zurückgenommenen Verpackungen, sowie eine Aufwandsentschädigung (sog. Handling Fee) von EWP Recycling Pfand mittels regelmäßiger Abrechnung.

An stark frequentierten Orten wie Einkaufszentren und -straßen / Bahnhöfen / Flughäfen können anstelle der manuellen Rücknahme gemeinsame Rücknahmeautomaten eingerichtet werden. Diese müssen in unmittelbarer Nähe (ca. 300m) zu den Verkaufsstellen sein und bei den Verkaufsstellen kommuniziert werden. Damit sind die einzelnen Verkaufsstellen an diesen stark frequentierten Orten von der Rücknahme befreit.

In welchen Intervallen erfolgt die Abholung?

Im Falle, dass die Abholung durch EWP Recycling Pfand stattfindet, hängt die Abholfrequenz von der Anzahl der abzuholenden vollen Säcke ab. Es müssen mehrere Säcke gesammelt werden (mind. 2 oder 3). Die Abholung der manuell gesammelten Säcke muss im EWP Portal angemeldet werden.

Wie voll muss der Sack sein, bevor er abgeholt wird?

Der Sack ist so zu befüllen, dass er noch gut verschlossen und plombiert werden kann. Eine spezielle Markierung zur optimalen Befüllung ist am Sack angebracht. Die Säcke sind auf 100 bis 150 Stück ausgerichtet, je nachdem welche Verpackungsgrößen im Sack enthalten sind.

Darf ich meinen Logistikpartner frei wählen?

Ja, es gibt mehrere Optionen. Grundsätzlich erfolgt die Abholung durch die EWP Recycling Pfand gGmbH.

Es steht der Rücknahmestelle jedoch frei, direkt mit ihrer Getränke-Lieferant:in eine Vereinbarung über die Abholung zu schließen. In diesem Fall braucht die Getränke-Lieferant:in eine Vereinbarung mit der EWP Recycling Pfand, da die Transportkosten von der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH getragen und nicht der Rücknahmestelle in Rechnung gestellt werden.

Die möglichen Logistikpartner:innen werden im Portal der EWP Recycling Pfand Österreich veröffentlicht.

Welche:r Logistikpartner:in ausgewählt wird, ist online im Portal der EWP Recycling Pfand  anzugeben.

Wichtig ist, dass die Säcke schlussendlich von Recycling Pfand Österreich abgeholt und in eine Zählstelle (der EWP Recycling Pfand gGmbH) retourniert werden, damit die Flaschen/ Dosen gezählt und der Pfandbetrag erstattet werden kann.

Beispiele und nähere Infos finden Sie auf der Seite der EWP Recycling Pfand gGmbH unter: Wie kommt der volle Sack zur Zählstelle? sowie auf Folie 14 der Präsentation "Manuelle Rücknahme"

Wie erfolgt die automatisierte Rücknahme per Rücknahmeautomaten?

  • Jede:r Inverkehrbringer:in kauft ab 01.01.2025 die Produkte inkl. Pfand ein (und bekommt das Produkt als auch Pfand verrechnet).
  • Die:der Konsument:in kauft die PET-Flasche oder Dose inkl. Pfandbetrag in Höhe von 25 Cent.
  • Die:der Konsument:in genießt das Getränk und gibt die leere Flasche oder Dose bei einem Rücknahmeautomaten zurück.
  • Der Rücknahmeautomat überprüft, ob das Produkt Teil des Pfandsystems und in einem adäquaten Zustand ist (EAN Code, Pfandlogo, unzerdrückt, Etikette vorhanden).
  • Wenn ja, gibt der Automat einen Gutschein (Bon) mit dem Pfandbetrag aus
    Nähere Informationen zu den Anforderungen an den Bon finden Sie unter: "Welche Angaben müssen Pfandbons enthalten?".
  • Der Gutschein muss in unmittelbarer Nähe einlösbar sein (Gehdistanz, also etwa 300 Meter) und auch in bar abgegolten werden, wenn der:die Konsument:in das wünscht.
  • Die Zählung übernimmt der Automat und übermittelt die gezählte Menge per Internetverbindung an Recycling Pfand Österreich
  • Recycling Pfand Österreich organisiert gemeinsam mit Partner:innen die Abholung.
  • Die:der Automatenbetreiber:in erhält die ausbezahlten Pfandbeträge der zurückgenommenen Verpackungen sowie eine Aufwandsentschädigung pro Stück (Handling Fee) gutgeschrieben.
  • Damit dieser Prozess abgewickelt werden kann, muss sich die:der Rücknehmer:in inkl. des Rücknahmeautomaten bei der EWP Recycling Pfand Österreich registrieren.

Worauf ist noch bei der automatisierten Rücknahme mittels Automaten zu achten?

Die Lagerung der Flaschen/Dosen sollten in den dafür vorgesehen Säcken der EWP erfolgen. Diese sind auf der EWP Recycling Seite kostenlos samt Plombierung zu bestellen.

Weitere Infos zu den Säcken finden Sie auf der Seite der EWP Recycling Pfand gGmbH auf den Folien 13 und 14 der Präsentation "Automaten Rücknahme".

Was ist der Unterschied zwischen der automatisierten Rücknahme und der manuellen Rücknahme?

Wird mittels Rücknahmeautomaten zurückgenommen, muss jede bepfandete Einweggetränke­verpackung, egal welcher Füllmenge oder Art, und in jeder Anzahl zurückgenommen werden.

Es gibt keine Beschränkung auf nur jene Verpackungsart, die man selbst verkauft oder auf jene Stückzahl, die man für gewöhnlich an Kund:innen abgibt.

Rentiert sich die Investition in einen Rücknahmeautomaten?

Zu beachten ist, dass ein Rücknahmeautomat voraussichtlich nur ab einer gewissen Rückgabemenge pro Jahr rentabel und sinnvoll sein wird. Zudem ist die Investitionsentscheidung von vielen weiteren Faktoren abhängig, wie z.B. vorhandener Platz, Hygiene, Sicherheit der Pfandware vor Diebstahl, Betrugsbekämpfung u.v.m.

Ob sich die Anschaffung eines Rücknahmeautomaten rentiert, ist daher individuell und für den persönlichen Einzelfall zu bewerten.

Welche Rücknahmeautomaten gibt es und wo kann man sie kaufen?

Eine Liste zugelassener Automatenmodelle wird Anfang April 2024 auf der Website der EWP Recycling Pfand gGmbH veröffentlich werden. Der Prozess läuft gerade.

Kurzdarstellung der Rücknahmearten:

Manuelle Rückgabe
  •  es sind nur Einweggetränkeverpackungen jener Art zurückzunehmen, die man selbst auch abgibt
  • es sind je Person nur so viele Einweggetränkeverpackungen zurückzunehmen, wie der üblichen Verkaufsmenge je Kund:in entspricht
  • Voraussetzung: Verpackung trägt das Pfandlogo, ist leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar
  • erst dann wird Pfand ausbezahlt à die Verpackung wird zurückgenommen 

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ohne Registrierung

  • keine organisierte Abholung
  • man erhält keine Handling Fee
  • man erhält das an Kund:innen ausbetahlte Pfand nicht gutgeschrieben, sondern
  • man bringt zurückgenommene Einwegetränkeverpackungen selbst zur nächsten an das System angebundenen Rücknahmestelle (z.B. Rücknahmeautomat im nächsten Supermarkt)
  • man erhält den Bon direkt beim Rücknahmeautomaten und kann sich den Bon bei der Kassa in bar auszahlen lassen.

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mit Registrierung

  • Vertragsabschluss mit EWP Recycling Pfand  
  • Kostenlose Bestellung der speziellen Säcke samt Plomben zum Verschließen
  • Sammlung der leeren Einweggetränkeverpackungen in den speziellen Säcken
  • Volle Säcke plombieren
  • Abholung der plombierten Säcke über Lieferpartner:innen oder EWP Recycling Pfand
  • Zählung der Einweggetränkeverpack­ungen durch EWP Recycling Pfand 
  • Ausbezahlung des Pfandes je Stück an die Rücknahmestelle
  • Ausbezahlung der Handling Fee je Stück


Automatisierte Rücknahme per Rücknahmeautomaten
  • verpflichtende Registrierung des Rücknahmeautomaten bei EWP Recycling Pfand  
  • es müssen alle bepfandeten Einweggetränkeverpackungen in jeder Menge zurückgenommen werden
  • Kostenlose Bestellung der speziellen Säcke samt Plomben zum Verschließen
  • Lagerung erfolgt in den dafür von der EWP-Recycling vorgesehenen Säcken
  • Durch den Datenaustausch mit dem Rücknahmeautomaten kennt EWP-Recycling die Anzahl der zurückgenommenen Gebinde
  • EWP Recycling Pfand organisiert gemeinsam mit Partnerinnen die Abholung
  • Ausbezahlung des Pfandes je Stück an die Rücknahmestelle
  • Ausbezahlung der Handling Fee je Stück an die Rücknahmestelle

Wie sieht der Pfandkreislauf auf einen Blick aus?

Infografik zum Pfandkreislauf bei Einweggetränkeverpackungen
© EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH Grafik zur Verfügung mit freundlicher Genehmigung der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH


Muss die Rücknahmestelle eine Rücknahme auch außerhalb ihrer Geschäftszeiten ermöglichen?

Nein. Grundsätzlich besteht die Rücknahmepflicht nur zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten.

Beispiel: 

Ein Kino verkauft 0,5 Liter PET-Flaschen an seine Besucher:innen und nimmt manuell zurück. Der Schalter ist bis 18:00 Uhr besetzt. Sollte eine Kinovorstellung erst danach enden, also erst wenn der Schalter bereits geschlossen hat, muss keine Rücknahme erfolgen.


Wann kann man eine gemeinsame alternative Rücknahmestelle benennen?

Mehrere Verkaufsstellen (z.B. Imbisse, Bäckereien, Gastronomielokale) können sich an stark frequentierten Orten (z.B. Flughäfen, Bahnhöfe, Einkaufscenter/-straßen) zusammenschließen und sich einer gemeinsamen alternativen Rücknahmestelle bedienen. Somit können Konsument:innen die Flaschen/Dosen an die, von den Verkaufsstellen gemeinsam ausgewählte, Rücknahmestelle retournieren. Das heißt, die Verkaufsstellen sind von der Rücknahmepflicht befreit, wenn sie eine gemeinsame alternative Rücknahmestelle benennen können.

Worauf muss ich bei der Benennung einer gemeinsamen Rücknahmestelle achten?

Bei der gemeinsamen Rücknahmestelle sollte es sich auf Empfehlung der EWP Recycling Pfand um einen Rücknahmeautomaten handeln, der sich in unmittelbarer Nähe (Gehdistanz), nicht weiter als 300 Meter, befindet.

Damit ein Rücknahmeautomat als gemeinsame Rücknahmestelle definiert werden kann, muss eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betreiber dieses Rücknahmeautomaten abgeschlossen werden.

Weiters müssen die Letztverbraucher über den Standort des Rücknahmeautomaten und die Einlösemöglichkeiten der Pfandbons informiert werden. Es kann auch ein Rücknameautomat in einer Filiale eines Supermarktes als gemeinsame Rücknahmestelle definiert werden, sofern die:der Supermarktbetreiber:in damit einverstanden ist. Es braucht eine Vereinbarung zwischen gemeinsamer Rücknahmestelle und der beteiligten Verkaufsstellen. Diese kann schriftlich oder mündlich sein. Wichtig ist, dass sie nachgewiesen werden kann. Ein Muster für die schriftliche Vereinbarung wird es zeitnahe auf der EWP-Website geben.

Bei der gemeinsamen alternativen Rücknahmestelle muss es sich nicht um einen Automaten handeln, diese kann auch beispielsweise ein:e Gastwirt:in im Einkaufscentrum sein. 

Darf die von den Verkaufsstellen benannte gemeinsame Rücknahmestelle andere Öffnungszeiten haben?

Ja. Die Öffnungszeiten der gemeinsam ausgewählten alternativen Rücknahmestelle müssen sich nicht mit jenen der Verkaufsstelle decken, aber eine regelmäßige Öffnung muss dennoch gewährleistet sein.

Gibt es bei Gastgewerbebetrieben Pfand und eine Rücknahmepflicht?

Bei sogenannten geschlossenen Gastgewerbebetrieben darf ohne Pfand verkauft werden, wenn das verkaufte Produkt vor Ort bleibt und aus dem Betrieb in der Regel keine Einweggetränkeverpackungen mitgenommen werden.

In diesem Fall besteht auch keine Rücknahmepflicht.

Sollte allerdings doch eine ohne Pfand verkaufte Einweggetränkeverpackung mitgenommen werden, trägt der Gastgewerbebetrieb das Risiko, da er selbst die leere Verpackung nicht zurückgeben kann und somit um sein Pfand umfällt.

Muss ich als Betreiber:in einer Alm- oder Schutzhütte leere Einweggetränkeverpackungen von vorbeikommenden Wanderern zurücknehmen?

Nur, wenn auf der Alm- oder Schutzhütte PET-Flaschen oder Dosen zum Mitnehmen verkauft werden. Dann müssen auch leere Verpackungen derselben Art in jener Menge je Wanderer zurückgenommen werden, die üblicherweise an Kund:innen verkauft werden (manuelle Rücknahme).

Beispiel: 

Werden auf einer Alm 0,5 Liter PET-Flaschen verkauft, muss man dafür Pfand einheben und eben die Flasche auch zurücknehmen. Man braucht jedoch keine Dosen oder Flaschen anderer Füllmengen zurückzunehmen.

Wird in der Alm nur in Gläsern ausgeschenkt und keine Getränke in Einweggetränkeverpackungen verkauft, besteht auch keine Rücknahmepflicht.


Müssen im Ausland erworbene Produkte zurückgenommen werden?

Jedes Produkt, das das Pfandlogo trägt, muss zurückgenommen werden. Sollte das Produkt kein Pfandlogo tragen (z.B. im Ausland gekauft) muss es nicht zurückgenommen werden.

Wie erfolgt die Rücknahme, wenn ich einen Getränkeautomaten betreibe?

Am Getränkeautomaten können, wie bisher, Flaschen und Dosen verkauft werden. Das Pfand in der Höhe von 25 Cent wird aufgeschlagen.
Getränkeautomaten sind von der Rücknahme befreit! (siehe oben unter „Wer muss Flaschen/Dosen nicht zurücknehmen?“) Dafür muss ein Ausgleichsbeitrag je Gebinde bezahlt werden. 

Die Höhe orientiert sich am Aufwand der zusätzlichen Rücknahmen bei anderen Rücknahmestellen.

Ausnahme:

Wenn nachweislich in unmittelbarer Nähe (ca. 300 Meter) des Automaten eine Rücknahmestelle ist und auf diese deutlich sichtbar verwiesen wird, kann der Ausgleichsbeitrag entfallen. Es muss eine Vereinbarung mit dieser Rücknahmestelle getroffen werden und der:die Konsument:in muss darüber deutlich sichtbar informiert werden (Hinweisschild).

Wie weit darf die am Getränkeautomaten angegebene Rückgabestelle entfernt sein?

Die angegebene Rückgabestelle muss sich in unmittelbarer Nähe (Gehdistanz) befinden. Darunter werden ca. 300 Meter verstanden.

Wie hoch ist die Ausgleichszahlung?

Der Ausgleichsbeitrag steht noch nicht fest. Die Höhe orientiert sich aber an der Handlingfee und an der pro Stück verkauften Gebinde.

Woher weiß die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH für wieviel Stück die Ausgleichszahlung zu leisten ist?

Der:die Betreiber:in des Verkaufsautomaten muss monatlich die verkauften Stückzahlen melden und bekommt analog dazu die Ausgleichszahlung verrechnet.

Führt ein Getränkeverkaufsautomat in einem Hotel zu einer Rücknahmepflicht an der Rezeption?

Die Rücknahmepflicht folgt den allgemeinen Regeln bei Verkauf über einen Getränkeautomaten: Getränkeautomaten sind von der Rücknahme befreit!

Der:die Letztvertreiber:in muss die leeren Gebinde nicht zurücknehmen. Dafür muss ein Ausgleichsbeitrag je Gebinde (an Recycling Pfand Österreich) bezahlt werden.

Ausnahme:

Wenn nachweislich in unmittelbarer Nähe (ca. 300 Meter) des Automaten eine Rücknahmestelle ist und auf diese deutlich sichtbar verwiesen wird, kann der Ausgleichsbeitrag entfallen. Wird allerdings die Rezeption als Rücknahmestelle am Automaten angegeben, führt das zu einer Rücknahmepflicht, die nicht nur auf die eigenen Hausgäste eingeschränkt ist. 

Hier muss nur Packstoff, das Füllvolumen und die Anzahl der üblicherweise verkauften Getränkeverpackungen zurückgenommen werden (manuelle Rücknahme).

Siehe Folie 14 der Präsentation "Manuelle Rücknahme"

Führt eine Minibar im Hotelzimmer zu einer Rücknahmepflicht?

Minibars werden Gastgewerbebetrieben zugeordnet, bei denen Einwegverpackungen in der Regel vor Ort konsumiert und nicht mitgenommen werden. Daher ist kein Pfandbetrag einzuheben und es gibt auch keine Rücknahmepflicht.

Wo erhalte ich als Unternehmen weitere Informationen?

Weitere Informationen zum Einweg-Pfand-System in Österreich

Stand: 12.04.2024