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Information zum Modul der Unternehmerprüfung
Bei allen Handwerken und einem Großteil der
gebundenen Gewerbe wird der volle Befähigungsnachweis nur dann erbracht, wenn
neben den Modulen der Meister- bzw. Befähigungsprüfung auch das Modul der Unternehmerprüfung
abgelegt oder eine diesen Prüfungsteil ersetzende Ausbildung nachgewiesen
wurde.
Nach den einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung bzw. der
Unternehmerprüfungsordnung ersetzen die in der
Beilage angeführten
Bildungswege bzw. -abschlüsse das Modul der Unternehmerprüfung.
Notwendige Nachweise für die Zulassung zu den Modulen
der Meister- bzw. Befähigungsprüfung,
Ausbilder- bzw. Unternehmerprüfung
In der Anmeldung hat der Prüfungskandidat zu erklären, zu welchem
Prüfungsteil oder zu welcher Prüfung er antreten will. Der Anmeldung sind
Belege anzuschließen, die dem Nachweis folgender Daten dienen:
1. Familienname und Vorname
2. Geburtsdatum
3. akademischer Grad und Titel
4. Sozialversicherungsnummer
Der Anmeldung sind weiters anzuschließen:
1. Nachweise über die Ablegung oder den
Entfall der Ausbilderprüfung
2. Nachweise über die Ablegung oder den
Entfall der
Unternehmerprüfung
3. Nachweise über die Ablegung einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung
4. Nachweise über den Ersatz von Prüfungsteilen
Allgemeines Antragsformular für die
Module der Meister-, Befähigungsprüfungen, Ausbilder- und Unternehmerprüfung
Spezielle Antragsformulare finden Sie unter
Information zur Befreiung oder Entfall des Moduls der Ausbilderprüfung
Information zur Befreiung oder Entfall des Moduls der Unternehmerprüfung