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Zu den Modulen der Meisterprüfung wird zugelassen, wer eigenberechtigt ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat. Eine „einschlägige“ Lehrabschlussprüfung ist nicht nötig.
Formulare: Um Ihnen Ärger über Formulare, Dokumente, Nachweise usw. zu ersparen, empfehlen wir, die notwendigen Formalitäten bis spätestens 8 Wochen vor Prüfungsbeginn in einem persönlichen Beratungsgespräch in der Meisterprüfungsstelle zu erledigen. Die dafür benötigten Unterlagen (z.B. Prüfungszeugnisse) sollten Sie dazu gleich mitbringen.
Vorbereitungskurse: Termine für Vorbereitungskurse entnehmen Sie bitte den Hinweisen bei den einzelnen Handwerken oder informieren Sie sich beim WIFI-Kundenservice (T 05-7000-77).
Zu den Modulen der Befähigungsprüfung wird zugelassen, wer eigenberechtigt ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat, eine „einschlägige“ Lehrabschlussprüfung ist nicht nötig.
Formulare: Vgl. die Hinweise bei der Meisterprüfung.
Vorbereitungskurse: Termine für Vorbereitungskurse entnehmen Sie bitte den Hinweisen bei den einzelnen Befähigungsprüfungen oder informieren Sie sich beim WIFI-Kundenservice (T 05-7000-77).
Die Zulassung zur Unternehmerprüfung ist an keine
Voraussetzungen gebunden.
Der Kandidat hat auch die Wahl, die Unternehmerprüfung vor
oder
nach einer Meister-
oder
Befähigungsprüfung abzulegen.
Vorbereitungskurse: Termine für Vorbereitungskurse erhalten Sie beim WIFI-Kundenservice (T 05-7000-77).
Nach den einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung ist die Ausbilderprüfung ein Modul der Meister- und Befähigungsprüfung. Für jene Kandidaten, die die Ausbilderprüfung oder den Ausbilderkurs mit abschließendem Fachgespräch oder die Unternehmerprüfung schon früher abgelegt haben oder überhaupt von deren Ablegung befreit sind, gilt dies natürlich nicht.
Zur Ausbilderprüfung wird zugelassen, wer eigenberechtigt ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat, eine „einschlägige“ Lehrabschlussprüfung ist nicht nötig.
Vorbereitungskurse: Termine für Vorbereitungskurse erhalten Sie beim WIFI-Kundenservice (T 05-7000-77).