|
Probefahrten |
|
Ausstellung eines Probefahrtkennzeichens
Sie brauchen im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Fahrzeughändler ein Probefahrtkennzeichen? - Damit Ihnen die Polizei/Bezirkshauptmannschaft ein Probefahrtkennzeichen aushändigt, brauchen Sie eine Bestätigung der Wirtschaftskammer OÖ - Landesgremium OÖ des Fahrzeughandels. Voraussetzung für die Ausstellung dieser Bestätigung ist eine aktive Mitgliedschaft als Fahrzeughändler beim Gremium des Fahrzeughandels.
Broschüre „Die gesetzlichen Bestimmungen über Probefahrten und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen“
Probe- und Überstellungsfahrten sind mit umfassenden gesetzlichen Bestimmungen verbunden. Die Broschüre „Die gesetzlichen Bestimmungen über Probefahrten und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen“ ist ein Nachschlagewerk mit übersichtlicher Zusammenfassung und gibt einen Überblick über die notwendigen Voraussetzungen zur Verwendung eines solchen Kennzeichens. Dieser Ratgeber wurde von den Kfz-Interessensverbänden der Wirtschaftskammer Österreich in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation & Technologie erarbeitet und im Jänner 2007 neu aufgelegt.
Sie können die Broschüre direkt im WK-Shop mit Bestellfax zum Preis von € 6,50 inkl. 10 % USt, zuzügl. € 2,-- Versandkosten, anfordern.
Auf einige Punkte weisen wir aus Aktualitätsgründen besonders hin:
Aufzeichnungspflichten - Sanktionen
·
generelle
Nachweisführung – Fahrtenbuch
Fahrtenbücher erhalten Sie im WK-Shop (€ 5,--).
Falls Sie Ihr Fahrtenbuch selber anfertigen möchten haben wir für Sie eine Musterseite angefertigt.
· Bescheinigung für den Lenker für Probefahrten auf Freilandstraßen und an Sonn- und Feiertagen
· Bescheinigung für den Lenker im Falle der Überlassung des Fahrzeuges an einen Kaufinteressenten
Gerade in den letzten Monaten wurden immer wieder Schwerpunktprüfungen der Exekutive durchgeführt, wobei auf die Einhaltung der Auflagen bei Verwendung von Probefahrtkennzeichen besonderes Augenmerk gelegt wurde. Insbesondere werden immer wieder „Privatfahrten“ als Probefahrten tituliert. In vielen Fällen führte dies zu Verwaltungsstrafen. Bei einem wiederholten Verstoß gegen die Probefahrtbestimmungen kann die Berechtigung zur Durchführung von Probefahrten entzogen werden. Die Sperre dauert zumindest 6 Monate!
haftung bei überlassung an kaufinteressenten
Ein Kfz-Händler, der für sein zu Probefahrtzwecken bestimmtes Fahrzeug keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, muss den Kaufinteressenten schon vor Antritt der Probefahrt darüber informieren. Macht er dies nicht, so hat er leicht fahrlässige Beschädigungen durch den Kaufinteressenten bei der Probefahrt zu tragen. Damit sind jene Beschädigungen gemeint, die typisch für eine Probefahrt sind, wie zB zerkratzte Felgen beim Einparken, Parkschäden durch unbekannte Dritte, ...
Überdies vertritt der OGH die Ansicht, dass der Kfz-Händler bei einer bestehenden Kaskoversicherung nur dann den Selbstbehalt vom Kaufinteressenten verlangen kann, wenn er diesen schon vor Antritt der Probefahrt darauf hingewiesen hat.
Die praktischen Erfahrungen haben gezeigt, dass im Rahmen von Probefahrten eine ganz Reihe von „Vorfällen“ – zB Verwaltungsstrafe wegen Geschwindigkeitsübertretung, einige 100 km „zur Probe“ gefahren, ... passieren können.
Wir haben daher ein Muster für eine Probefahrt-Info für Kaufinteressenten
erarbeitet, das Sie an Ihr Unternehmen anpassen können (Firmendaten, Logo).
Zusätzlich
gibt es vom Landesgremium OÖ des Fahrzeughandels zahlreiche Merkblätter:
w Bescheinigung
über Ziel und Zweck sowie Beginn und Ende der Probefahrt
w
Zusatzblatt
zum Probefahrtschein (für Fahrten innerhalb und außerhalb Österreichs)
w
Verwendung
von Probefahrtkennzeichen im Ausland
w
Erläuterung/Hinweise
zum Zusatzblatt zum Probefahrtschein
(€ 6,50 inkl. USt. zuzüglich € 2,-- Versand- und Portospesen - Broschüre)
(€ 5,-- inkl. USt. zuzüglich € 2,-- Versand- und Portospesen - Fahrtenbuch)
Sind noch
Fragen offen? - Wir sind gerne für Sie da (T 05-90909-4342).