Service und Infos von A-Z
für den Fahrzeughandel

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Sehr geehrte Unternehmerin,

sehr geehrter Unternehmer,

 

auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen für den Handel mit Fahrzeugen. 

Die Seite wird ständig erweitert und wir stehen bei Fragen/Wünsche und Anregungen Ihrerseits gerne unter handel4@wkooe.at bzw. 05-90909-4342 zur Verfügung.

 

 

 

A

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Datenbank

Altfahrzeug-Verordnung (mit Muster für Verwertungsnachweis, etc)

Alt-Pkw-Bericht

Aushangpflichtige Gesetze

Aus- und Weiterbildung

AKM – Musiknutzung im Handel

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B

Branchenstatistiken im Fahrzeughandel

alle Brancheninfos des Landesgremiums OÖ im Überblick

Bundesgesetzblätter gratis zum Download

Bundessparte Handel – Die umfangreichen Infos speziell für den Handel reichen von E-Commerce, über die Rundschreiben „Handel aktuell“ bis hin zu Zahlungsverkehr.

BatterieVO

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E

Studie IfGH-Bilanzbranchenbild "Einzelhandel mit Kraftwagen 1999/2000"

Europäische Kommission – Derzeit die schnellst und umfangreichste Übersicht über das sehr große Angebot Brüssels. Die Arbeit der Kommission, der Artikel bzw. Weißbücher und vor allem eine Auflistung aller Stellen, die helfen könne nach Themen gegliedert.

Erlässe

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F

Finanzministerium – Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse.

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G

Gebrauchtwagen-Übergabeprotokoll

Gemeinschaftswerbung der OÖ Kfz-Betriebe

Genehmigungsdatenbank

Geschenkgutscheine

Gewährleistung allgemein

SeitenbeginnGewährleistung – speziell für den Fahrzeughandel

 

 

I

Investitionsersatz - Merkblatt

Seitenbeginn

 

K

Musterkaufverträge für Neuwagen und für Gebrauchtwagen

 

26. KFG-Novelle - Gesetzestext samt Kommentar

27. KFG-Novelle - Gesetzestext samt Kommentar

28. KFG-Novelle - Gesetzestext samt Kommentar

29. KFG-Novelle – Gesetzestext samt Kommentar

30. KFG-Novelle – Gesetzestext samt Kommentar

 

51. KDV-Novelle - Gesetzestext samt Kommentar

52. KDV-Novelle - Gesetzestext samt Kommentar

54. KDV-Novelle - Gesetzestext samt Kommentar

55. KDV-Novelle - Gesetzestext samt Kommentar

 

Studie "Die Konjunkturentwicklung von 1995- 2001 (Beschäftigung, Umsatz)"

SeitenbeginnKrankenstand - was ist zu tun?

 

 

L

Lehrstellenbörse

Leistungsbilanz 2008

Seitenbeginn

 

M

Musterkostenrechnung für Neuwagen (Juni 2004), Gebrauchtwagen (1999), Ersatzteile im Kfz-Handel (1998)

(Die Musterkostenrechnung Neuwagen erhalten Sie über den Hyperlink, die Musterkostenrechnungen Gebrauchtwagen und Ersatzteile können Sie in der Geschäftsstelle H-IV (handel4@wkooe.at) anfordern.

Mauttarifverordnung 2009BGBlInformationsschreiben Asfinag

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N

Nebenrechte des Kfz-Handels

NoVA-Vergütung - Merkblatt

NoVA

Österreichische Nationalbank – In Österreich ist immer wieder Euro-Falschgeld im Umlauf. Die ÖNB informiert auf seiner Homepage über die Sicherheitsmerkmale unseres Geldes.

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P

Probefahrtkennzeichen

Seitenbeginn

 

R

Reifenhandel:

-       AGB’s für den Reifenhandel

o    Erläuterungen zu den AGB’s

o    AGB-Tafel – Bestellfax

-       Sound Kennzeichnung

SeitenbeginnRuhendmeldung bzw. Wiederaufnahme

 

 

S

Standzeitenanalyse 03/2009

Sportboote - Verzeichnis harmonisierter Normen 12/2010

Studie "Die Konjunkturentwicklung von 1995- 2001 (Beschäftigung, Umsatz)"

Studie IfGH-Bilanzbranchenbild "Einzelhandel mit Kraftwagen 1999/2000"

Studie IfGH 2001 "Auswirkungen der Vertragskündigung auf einen typischen Kfz-Handelsbetrieb mit Markenvertretung"

 

 

T

Top-Handels-Zertifikat – Das Top-Handels-Zertifikat ist die Antwort des Handels auf die bewährte ISO-Zertifizierung. Es hilft Ihnen sich der Öffentlichkeit als besonders ausgezeichnetes Unternehmen zu präsentieren.

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U

Gebrauchtwagen-Übergabeprotokoll

Unternehmerservice – Das WIFI Unternehmerservice bereitet neue Themen auf, die für Unternehmen in Zukunft wichtig werden. Zu aktuellen Themen werden Veranstaltungen und Publikationen angeboten. Im Mittelpunkt steht das Entwickeln und Koordinieren von geförderten Beratungsprogrammen mit Kofinanzierungspartnern.

UID-Nummern-Abfrage – Kostenlose Direktabfrage der UID-Nummern aller Firmen aus den EU-Staaten

Seitenbeginn

 

V

Antrag auf Vignettenkostenersatz bei Windschutzscheibenaustausch -> anzufordern unter handel4@wkooe.at

Vermittlungsauftrag zum Verkauf eines Fahrzeuges

Studie IfGH 2001 "Auswirkungen der Vertragskündigung auf einen typischen Kfz-Handelsbetrieb mit Markenvertretung"

Versicherungsvermittlung im Rahmen des Fahrzeughandels

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W

Aus- und Weiterbildung

Wiederaufnahme eines Gewerbes

Winterreifenplicht – PKW und KombiLKW und Busse

Seitenbeginn

Seitenbeginn

 

Z

Zustimmungserklärung für die E-Mail-Zusendung der Brancheninfos des Gremiums

Zahlen und Daten (Statistik)

Zustandsprüfbericht

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Alt-Pkw-Bericht

Der Bericht zur Alt-Pkw-Recycling Vereinbarung ist unter http://wko.at/up/altpkw.htm abrufbar. Gerade vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie über Altfahrzeuge - 2000/53/EG - vom 18. September 2000 zeigt dieser Bericht, dass das Alt-Pkw-Recycling in Österreich offenbar auf hohem Niveau funktioniert. Der Alt-Pkw-Bericht dokumentiert seit 1992 die Entwicklung der (freiwilligen) Alt-Pkw-Recycling-Vereinbarung.

 

 

 

Aushangpflichtige Gesetze

Bisher mussten die Unternehmen die Aushangpflichtigen Gesetze im Buchhandel erwerben. Die erworbenen Gesetze mussten aber regelmäßig aufgrund der häufigen Novellierungen der entsprechenden Vorschriften laufend aktualisiert werden. Durch das Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, der Aushangpflicht auch in der Form nachzukommen, dass den Arbeitnehmern eine Einsichtnahme in die Aushangpflichtigen Gesetze auf elektronischem Wege ermöglicht wird.

 

Die Wirtschaftskammerorganisation bietet unter http://wko.at/arbeitundsoziales (Bereich: Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz, Aushangpflichtige Gesetze) eine Link-Sammlung sämtlicher Aushangpflichtiger Gesetze an. Die Links sind mit Ausnahme der EU-Verordnungen dynamisch eingerichtet, sodass auch künftige Novellen automatisch berücksichtigt werden.

 

(direkter Link zu den Aushangpflichtigen Gesetzen: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=98769&DstID=678)

 

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Genehmigungsdatenbank
ab 1.7.2007 ersetzt die Genehmigungsdatenbank die Typenscheine

Generalimporteure haben Fahrzeuge behördlich zu genehmigen. Bei Erteilung der Typengenehmigung ist ein Typenschein für jedes in den Handel gebrachte Fahrzeug auszustellen, aufgrund dessen die Zulassung erfolgt. Seit 1.7.2007 darf eine Zulassung nur mehr vorgenommen werden, wenn die entsprechenden Fahrzeugdaten in die durch die 26. KFG-Novelle eingerichtete Genehmigungsdatenbank eingetragen wird. Der Typenschein entfällt. Genehmigungsdaten müssen dabei vom Generalimporteur online im Wege der Datenfernübertragung durch Übermittlung eines vorgegebenen Datensatzes für jedes einzelne Fahrzeug in die Genehmigungsdatenbank eingegeben werden. Andernfalls kann eine Zulassung nicht mehr erfolgen.

Mittlerweile sind uns 2 Firmen bekannt, die die Erfassung, Erstellung, Bearbeitung, Verwaltung und Weiterleitung von fahrzeugspezifischen Datensätzen für die Genehmigungsdatenbank durchführen.

 

--> Motiondata

 

--> wvta Fahrzeugdaten GmbH

 

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Geschenkgutscheine speziell für den Fahrzeughandel

Sie können die kostenlosen Geschenkgutscheine (jeweils 50 Stk. im Block) gerne per Fax oder E-Mail (handel4@wkooe.at) anfordern.

Nähere Infos sowie eine Musteransicht finden Sie hier auf dem Anforderungsfax.

 

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Musterkaufverträge für Neuwagen, Gebrauchtwagen und gebrauchte Motorräder/Motorfahrräder und Formulare für die Zustandsbewertung gem ÖNORM V5080

Die Musterkaufverträge können Sie bei der Fa. Eurotax VerlagsgmbH bestellen. (Tel: 01-33 23 000-100, Bestellformular)

Musteransicht für Neuwagen, für Gebrauchtwagen

 

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Krankenstand - was ist zu tun?

In letzter Zeit häufen sich die Fragen zum Thema Krankenstand. Dies mag vielleicht durch den Entfall der Entgeltfortzahlung bei Arbeitern ins Gerede gekommen sein. Doch nicht nur bei Arbeitern ist es wichtig, zu wissen, wie die Spielregeln aussehen: auch bei Angestellten und Lehrlingen besteht die gleiche Problematik.

Diese Spielregeln lassen sich auf folgende drei Aussagen (in dieser Reihenfolge) reduzieren:

 

§  Unverzügliche Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers

§  (Mögliches) Verlangen einer Krankenstandsbestätigung durch den Arbeitgeber

§  Entgeltfortzahlung nur bei Erfüllen der Melde- und/oder Nachweispflichten

 

In der Beilage finden Sie Details zu diesen drei Aussagen. Bitte leiten Sie dieses Blatt an Ihre Lohn- und Personalverantwortlichen weiter, damit auch diese wissen was konkret zu tun ist!

 

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Ruhendmeldung bzw. Wiederaufnahme

Sie möchten Ihr Gewerbe ruhend melden bzw. wieder aufnehmen?

 

Schicken Sie uns ein formloses Schreiben per Fax, Post oder E-Mail.

Bitte geben Sie uns folgende Daten bekannt:

 

§  gewünschtes Datum der Ruhendmeldung bzw. Wiederaufnahme

§  für welches Gewerbe (Gewerbewortlaut) und

§  für welchen Standort

 

oder kommen Sie doch persönlich zu uns am Hessenplatz 3, 4020 Linz, 3. Stock, Zimmer 318.

(F: 05-90909-4349; E: handel4@wkooe.at)

 

 

Wir leiten Ihre Ruhendmeldung bzw. Wiederaufnahme an folgende Institutionen automatisch weiter:

 

§  SVA d. gewerbl. Wirtschaft

§  Bezirkshauptmannschaft, Magistrat

§  Finanzamt

§  Fachgruppe (WKO)

§  Mitgliederdatenservice (WKO)

§  Gemeindeamt

§  Bezirksstelle (WKO)

 

 

Achtung!!!

Gemäß § 93 GewO 1994 ist das Ruhen bzw. die Wiederaufnahme des Gewerbes binnen 3 Wochen der Wirtschaftskammer bekannt zu geben. Bei Ruhendmeldung ALLER Gewerbeberechtigungen erlischt die Versicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft mit Ende des Kalendermonats, in dem das Ruhen eintritt. Allfällige bei der SVA der gewerbl. Wirtschaft in Anspruch genommene Leistungen im Zeitraum des Ruhens werden rückverrechnet!

Sonderregelung bei mehr als 18 Monate rückwirkender Ruhendmeldung. Verspätete Meldungen können von den Bezirksverwaltungsbehörden mit Verwaltungsstrafen bis zu € 1.090,00 geahndet werden.

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