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Aufbau der
Wirtschaftskammerorganisation
Territoriale Gliederung:
Dem bundesstaatlichen Aufbau Österreichs entsprechend besteht
die Wirtschaftskammerorganisation aus neun Wirtschaftskammern
(Bundesländer) und der Wirtschaftskammer Österreich.
Fachliche Gliederung:In fachlicher
Hinsicht ist jede Wirtschaftskammer in sieben Sparten (Landessparten
bzw. Bundessparten) untergliedert, die ihrerseits aus einer Vielzahl
von Branchen bestehen (Fachorganisationen). Diese heißen im
Bereich der Landessparten Fachgruppen (Fachvertretungen) bzw. im
Bereich der Bundessparten Fachverbände. Bis 2007 wurden in der
Sparte Gewerbe und Handwerk die Fachorganisationen als
„Innungen“, in der Sparte Handel als „Gremien“
bezeichnet. Bis 2001 gab es nur sechs Sparten, die Sparte Information
und Consulting setzt sich aus einer Reihe von Dienstleistungsbranchen
der früheren Sparte Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung und aus dem
Fachverband „Telekommunikations- und
Rundfunkunternehmungen“ zusammen. Dadurch kam es auch zu
Bezeichnungsänderungen bei zwei Sparten, die jetzt Gewerbe und
Handwerk bzw. Transport und Verkehr heißen.
Hinweis:Sämtliche
Daten aus der Mitgliederstatistik für 2010 unterliegen der seit
Beginn 2010 gültigen Fachorganisationsordnung. Speziell bei den
Auswertungen nach Fachgruppen-mitgliedschaften wurden durch die
Fachorganisationsreform umfangreiche Änderungen wirksam. Die
Anzahl der Fachgruppen wurde auf 95 reduziert. Die Vergleichbarkeit der
Zahlen zu Vorjahres- und älteren Fachgruppenauswertungen ist daher
meist nicht gegeben!
2. Aussagekraft der
Mitgliederstatistik
Österreich-Auswertung
auf Basis der Bundesländerstatistiken: Die
Führung der Aufzeichnungen über den Stand der
Mitglieder (Kataster) fällt in die Kompetenz der einzelnen
Wirtschaftskammern der Bundesländer. Bei den Ergebnissen auf
Bundesebene handelt es sich um eine Kumulierung der
Bundesländerergebnisse. Die Zahl der Kammermitglieder ist
daher nicht mit der Zahl der bestehenden Unternehmen gleichzusetzen, da
ein Unternehmen gleichzeitig in mehreren Bundesländern
Mitglied sein kann. Für ein Kammermitglied wiederum kann eine
Mitgliedschaft in mehreren Sparten und Fachorganisationen bestehen.
Prinzip der
Mehrfachmitgliedschaft: Eine regionale und fachliche
Mitgliedschaft ist überall dort gegeben, wo
einschlägige Gewerbeberechtigungen bestehen. Definitorische
Details enthalten die Erläuterungen zur Statistik der
Kammermitglieder, die Erläuterungen zur Statistik der
Spartenmitglieder und die Erläuterungen zur Statistik der
Fachgruppenmitglieder. Die Mitgliederstatistik folgt somit - anders als
weite Teile der Wirtschaftsstatistik - nicht dem Prinzip der
Schwerpunktzuordnung.
Die Konsequenz dieser
Zugehörigkeitsregelungen ist, dass ein Reihe von Unternehmen
gleichzeitig mehreren Bundesländern und/oder mehreren Sparten
und/oder mehreren Fachorganisationen angehören.
Das Prinzip der
Mehrfachmitgliedschaft eines Unternehmens betrifft somit 3 Ebenen:
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Regionale
Mehrfachmitgliedschaften auf der Ebene der Kammermitglieder: Ein
Unternehmen ist in einem bestimmten Bundesland Kammermitglied, wenn in
diesem Bundesland eine Gewerbeberechtigung zuerkannt wurde. Daraus
folgt, dass Unternehmen, die in mehreren Bundesländern
Berechtigungen besitzen, auch in mehreren Bundesländern als
Kammermitglieder geführt werden.
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Fachliche
Mehrfachmitgliedschaften auf der Ebene der Sparten: Verfügt
ein Unternehmen über Berechtigungen, die in den
Wirkungsbereich mehrerer Sparten fallen, so besteht in jeder dieser
Sparten eine Mitgliedschaft.
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Fachliche
Mehrfachmitgliedschaften auf der Ebene der Fachorganisationen: Wenn ein
Unternehmen Berechtigungen besitzt, die in den Wirkungsbereich mehrerer
Fachgruppen fallen, so besteht eine Mitgliedschaft in allen betroffenen
Fachgruppen, auch wenn diese alle in eine Sparte fallen.
Die
Tabellen Mehrfachmitgliedschaften (unter Detailtabellen) geben einen
Überblick über das Ausmaß der
Mehrfachmitgliedschaften. Es zeigt sich, dass die Zahl der
Spartenmitglieder um rund
19,6 % höher ist als die Zahl der Kammermitglieder. 83,1 %
aller Kammermitglieder gehören nur einer Sparte, 14,4 % zwei
Sparten und 2,5 % drei oder mehr Sparten an (siehe Anhang 1a).
Auf
Ebene der Fachgruppen beträgt der Faktor 1,319. Es gibt somit
um 31,9 % mehr Fachgruppenmitglieder als Kammermitglieder. 77,5 % aller
Kammermitglieder gehören nur einer Fachgruppe an. Weitere 16,2
% besitzen Mitgliedschaften in zwei Fachgruppen, während 6,3 % aller Kammermitglieder drei oder mehr Fachgruppen
zuzurechnen sind (Details: Anhang 1b).
Probleme
für die Aussagekraft der Mitgliederstatistik resultieren aus
den regional unterschiedlichen Aufgliederungen von Fachgruppen. Wenn
etwa in einem Bundesland eine Fachgruppe weiter untergliedert ist, dann
ist die Zahl der Fachgruppenmitglieder aufgrund des Prinzips der
Mehrfachmitgliedschaft in dem betroffenen Bundesland tendenziell
höher als in Bundesländern ohne eine derartige
Aufgliederung. Anhang 2 enthält eine
Zusammenstellung der auf Landesebene erfolgten
Fachgruppenaufgliederungen.
Weiters
führt das Prinzip der Mehrfachmitgliedschaften auf
Fachgruppenebene bei Vergleichen der Stände verschiedener
Jahre dann zu Unschärfen, wenn es innerhalb des
Betrachtungszeitraumes zu Änderungen der Fachgruppenordnung
(Errichtung neuer Fachgruppen oder Fachgruppenzusammenlegungen)
gekommen ist. (Vgl. Hinweis "Fachliche Gliederung")
Ruhende
Mitgliedschaften
Der
Mitgliederstand umfasst auch sog. ruhende Mitglieder.
Davon sind jene "Unternehmen" betroffen, die ihre
Gewerbeberechtigung(en) nicht aktiv ausüben (=Nichtbetrieb).
Aus Gründen der besseren Transparenz sind die ruhenden
Mitgliedschaften eigens ausgewiesen, sodass die Zahl der aktiven
Mitglieder ermittelt werden kann. Das Bestehen einer aktiven
Mitgliedschaft ist nicht in jedem Fall mit der tatsächlichen
Ausübung des Gewerbes gleichzusetzen.
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