Bescheinigung als österreichischer Film bzw. österreichische Serie
Richtlinien und Online-Antragsstellung in Bezug auf ÖFI/ÖFI+ und FISA+
Lesedauer: 2 Minuten
Richtlinien
- Richtlinien für die Ausstellung einer Bescheinigung für die Ausstellung einer Bescheinigung (bzw. einer provisorischen Bescheinigung) als österreichischer Film bzw. österreichische Serie (FISA+)
- Richtlinien für die Ausstellung einer Bescheinigung als österreichischer Film“ (ÖFI/ÖFI+)
Online Antragstellung
Gefördert werden nach FISA+ österreichische, nicht im Auftrag von Mediendiensteanbietern hergestellte Filme, Serien und Serienfolgen. Mittels der Bescheinigung wird der Nachweis erbracht, dass es sich bei dem zu fördernden Projekt um einen österreichischen Film bzw. eine österreichische Serie handelt.
Antragsberechtigt sind Förderungswerbende entsprechend den Förderungsrichtlinien FISA+. Förderungswerbende haben der aws im Zuge des Antragsverfahrens die provisorische Bescheinigung als österreichischer Film bzw. österreichische Serie nachzuweisen. Internationale Koproduktionen sind Koproduktionen mit österreichischen Herstellern und österreichischen Alleinproduktionen gleichgestellt.
Zur Antragstellung ist der Titel des Films bzw. der Serie, die Herstellung und Produktionsart sowie der Finanzierungsplan vorzulegen.
Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an fama@wko.at.
Antragsformular Provisorische BescheinigungGefördert werden nach FISA+ österreichische, nicht im Auftrag von Mediendiensteanbietern hergestellte Filme, Serien und Serienfolgen. Mittels der Bescheinigung wird der Nachweis erbracht, dass es sich bei dem zu fördernden Projekt um einen österreichischen Film bzw. eine österreichische Serie handelt.
Antragsberechtigt sind Förderungswerbende entsprechend den Förderungsrichtlinien FISA+. Förderungswerbende haben weiters der aws vor der 4. Auszahlung die Bescheinigung über einen österreichischen Film bzw. eine österreichische Serie vorzulegen. Internationale Koproduktionen sind Koproduktionen mit österreichischen Herstellern und österreichischen Alleinproduktionen gleichgestellt.
Zur Antragstellung ist der Titel des Films bzw. der Serie, die Herstellung und Produktionsart sowie der Finanzierungsplan vorzulegen.
Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an fama@wko.at.
Zum Antrag – Antragsformular BescheinigungAls österreichischer Film gilt nach ÖFI/ÖFI+ auch eine österreichisch-ausländische Koproduktion, wenn das Filmvorhaben die Bedingungen für die Erlangung der „Bescheinigung als österreichischer Film“ aufweist.
Antragsberechtigt sind Förderungswerbende entsprechend den Förderungsrichtlinien des Österreichischen Filminstituts. Förderungswerbende haben dem Filminstitut im Zuge des Antragsverfahrens die Bescheinigung als österreichischer Film nachzuweisen.
Zur Antragstellung ist der Titel des Films, die Herstellung und Produktionsart sowie der Finanzierungsplan vorzulegen.
Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an fama@wko.at.
Zum Antrag – Antragsformular BescheinigungInformation zu den Bescheinigungen/Anerkennungen/ Ursprungszeugnissen
Um Missverständnissen vorzubeugen, dürfen wir Ihnen die folgende Information zu den Bescheinigungen/Anerkennungen/Ursprungszeugnissen zur Verfügung stellen:
Bescheinigung als österreichischer Film/Serie
Zweck: Filmförderung FISA+ und ÖFI/ÖFI+ für Filme und Serien
Gegenstand: Neue Projekte ab 1.1.2023
Antragstellung: Vor Drehbeginn ausschließlich ONLINE beim Fachverband der Film- und Musikwirtschaft
Kontakt:
T 0590 900 3012
E fama@wko.at
W www.filmandmusicaustria.at
Anerkennung von Gemeinschaftsproduktionen (Koproduktionen)
Zweck: Behördliche Anerkennung einer Kinofilmproduktion basierend auf zwischenstaatlichen Abkommen
Gegenstand: Internationale Koproduktionen
Antragstellung: Vor Drehbeginn Übermittlung der Unterlagen an die Filmabteilung im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (siehe Link für erforderliche Unterlagen)
Kontakt:
T 01 711 00
E Film@bmaw.gv.at
W https://www.bmaw.gv.at/Themen/Wirtschaftsstandort-Oesterreich/Film.html
„Ursprungszeugnis“
Zweck: Bestätigung der österreichischen Herkunft für internationale Vertriebszwecke
Gegenstand: Österreichische Produktionen ohne „Bescheinigung als österreichischer Film“
Antragstellung: Nach Fertigstellung Übermittlung der Stabliste, des Finanzierungsplans und der gewünschten Sprachversion der Bestätigung an den Fachverband der Film- und Musikwirtschaft
T 0590 900 3012
E fama@wko.at
W www.filmandmusicaustria.at