Förderungen für Lehrbetrieb und Lehrling
Übersicht
Förderungen für den Lehrbetrieb
- Lehrlingsausbildungsprämie
- Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung
- Förderung des AMS ("BLUM-Prämie)
- Ausbildungsverbund Tirol
- Förderung von Weiterbildungskursen von AusbilderInnen
Förderungen für den Lehrling
- Förderungen des Bundes
- Förderungen des Landes Tirol
- Förderungen der Arbeiterkammer
-
Begabtenförderung der Wirtschaftskammer
Ansprechpartner in der Lehrlingsstelle der WK Tirol
Förderungen für den LEHRBETRIEB

1. Lehrlingsausbildungsprämie

Anstelle des Lehrlingsfreibetrages kann auch eine sogenannte Lehrlingsausbildungsprämie in Anspruch genommen werden. Anspruch auf diese Prämie haben alle Unternehmen, die zum 1.1.2002 (oder einem späteren Zeitpunkt) Lehrlinge im aufrechten Lehrverhältnis ausbilden - und deren Probezeit bereits abgelaufen ist.
Anders als der Lehrlingsfreibetrag (der alternativ weiter besteht) stellt die Lehrlingsausbildungsprämie nicht auf Beginn oder Ende eines Lehrverhältnisses bzw. die Lehrabschlussprüfung ab, sondern steht für j
edes Wirtschaftsjahr zu, in dem das Lehrverhältnis besteht.

Die Lehrlingsausbildungsprämie beträgt
EURO 1.000,-- für jeden Lehrling pro Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr), in dem das Lehrverhältnis aufrecht ist.

Wurde in einem Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) bereits der Lehrlingsfreibetrag in Anspruch genommen (EURO 1.460,--, jeweils bei Beginn und Ende des Lehrverhältnisses sowie bei Ablegung der Lehrabschlussprüfung), steht keine Lehrlingsausbildungsprämie zu.

Die
Geltendmachung der Lehrlingsausbildungsprämie erfolgt im Wege der jährlichen Steuererklärung. Die sich ergebende Prämie wird dem Abgabenkonto des Steuerpflichtigen gutgeschrieben. Durch die direkte Gutschrift am Abgabenkonto kommt die Prämie auch jenen Steuerpflichtigen zu Gute, die wegen eines Verlustes oder geringen Gewinnes keine Einkommenssteuer (Körperschftssteuer) zu entrichten haben (der Lehrlingsfreibetrag wirkt sich demgegenüber nur mindernd auf die Steuerbemessungsgrundlage aus und hat in Verlustjahren somit keine unmittelbare Steuerauswirkung).

Antragsformular für die Lehrlingsausbildungsprämie

2. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung

Keine Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung für Lehrlinge für das erste und das zweite Lehrjahr. Für die Dauer der gesamten Lehrzeit ist kein Beitrag zur Unfallversicherung zu leisten.

Infoblatt

3. Förderungen des AMS - "Blum-Bonus"

Für die Berufsausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen gibt es vom Arbeitsmarktservice (AMS) einen pauschalisierten monatlichen Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung. Gefördert werden alle Unternehmen mit der Berechtigung, Lehrlinge oder Teilnehmer einer integrativen Berufsausbildung auszubilden.

Mögliche Förderungen:

  • Lehrlinge, die aufgrund einer zusätzlichen Lehrstelle im Betrieb ihre Lehre absolvieren

    1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
    400,-- Euro 200,-- Euro 100,-- Euro

    Details zur Blum-Förderung (FAQ`s)

  • Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil
  • Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
  • Teilnehmer an einer integrativen Berufsausbildung
  • Erwachsene (über 19-Jährige), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann
  • Lehrlinge, wenn sie Zusatzqualifikationen über das Berufsbild hinaus erwerben

Personengruppe
Mädchen oder Benachteiligte/Integrative Berufsausbildung bis zu 302,-- Euro
über 19-Jährige bis zu 755,-- Euro
zwischenbetriebliche Zusatzausbildung bis zu 50 % der Kosten max. 604,-- Euro

Genauere Informationen zu diesen Förderungen erhalten Sie daher bei jeder regionalen Geschäftsstelle des AMS.

4. Ausbildungsverbund Tirol

Der Ausbildungsverbund Tirol fördert

  • verpflichtende ergänzende Ausbildungsinhalte laut Feststellungsbescheid,
  • freiwillige fachspezifische Ausbildungsinhalte,
  • Kurse in Bereichen der Persönlichkeitsentwicklung, Sprachen, etc.

Das Service des avt besteht weiters aus:

  • Erstellung eines Ausbildungsprogrammes
  • Koordination von Ausbildungsmaßnahmen mit Partnerbetrieben und Ausbildungseinrichtungen
  • regelmäßige Besuche und Beratungsgespräche mit unseren Mitarbeitern
  • Auszahlung der Förderungen an die Lehrbetriebe

Förderungen für den LEHRLING


1. Förderungen des Bundes


Fahrtenbeihilfe: Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge für die Heimfahrt von der am Zweitwohnsitz befindlichen betrieblichen Ausbildungsstätte zum Hauptwohnsitz (Heimfahrt am Wochenende).
Schulfahrtbeihilfe: Schulfahrtbeihilfe für Lehrlinge (Berufsschüler) für die Heimfahrt von der am Zweitwohnsitz befindlichen Berufsschule (bzw. Internat) zum Hauptwohnsitz (Heimfahrt am Wochenende).

Beihilfen werden auch für Lehrlinge gewährt, die ihren Ausbildungsbetrieb bzw. die Berufsschule nicht mit einem öffentlichen Verkehrsmittel erreichen können.

Anträge sind and das örtlich zuständige Finanzamt zu richten.

2. Förderungen des Landes Tirol


Begabtenförderung für Lehrlinge (Kriterium: besondere Leistungen des Lehrlings)
Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge (Kriterium: Ausgleich von Nachteilen für sozial Schwache, die auf Grund der Entfernung zw. Wohnort u. Arbeitsplatz in einem Heim o. Privatquartier wohnen müssen.)
Lehrlingsförderungszuschuss (Kriterium: Ausgleich von Nachteilen für Lehrlinge aus Familien,für die die Berufsausbildung ihres Kindes eine schwere finanzielle Belastung darstellt.

Für nähere  Informationen zu den Förderungen des Landes Tirol kontaktieren Sie bitte die Abteilung Arbeitnehmerförderung:

Barbara Geisler
Begabtenförderung
Tel.: 0512/508-3576
Fax: 0512/508-3584,
e-mail: b.geisler@tirol.gv.at

Andrea Storjakob
Wohnkosten-/Lehrlingsförderungszuschuss
Tel.: 0512/508-3575
Fax: 0512/508-3584
e-mail: a.neurauter@tirol.gv.at





3. Förderungen der Arbeiterkammer


Geld für Lehrlinge, Schüler und Studenten sowie für Vorbereitungslehrgänge zur Berufsreifeprüfung

Für viele Arbeitnehmerfamilien ist die Ausbildung eines Kindes eine große finanzielle Belastung. Förderungen und Unterstützungen helfen, diese Belastungen zu verringern. Auch die AK Tirol vergibt in diesem Schul- und Studienjahr wieder für Kinder von AK-Mitgliedern Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge, Schüler, Studenden und für Vorbereitungslehrgänge zur Berufsreifeprüfung.

Eine
Lehrausbildungsbeihilfe zwischen EURO 254,35 und EURO 581,38 pro Lehrjahr kann bei der Tiroler Arbeiterkammer beantragt werden. Die Einkommensgrenze liegt für ein Ehepaar mit einem Kind inkl. der Lehrlingsentschädigung bei EURO 1.598,80 netto im Monat, abzüglich Familienbeihilfe. Der Steigerungsbetrag für jedes weitere Kind beträgt EURO 145,35 bei auswärtiger Unterbringung während der gesamten Ausbildung EURO 218,02.

Beihilfen für Schüler und Berufsreifeprüfung
Wie bei Lehrlingen vergibt die AK Tirol auf für Schüler ab der 9. Schulstufe sowie für Vorbereitungslehrgänge zur Berufsreifeprüfung ein Stipendium zw.
EURO 254,35 und EURO 581,38 pro Jahr. Das Nettoeinkommen darf bei einem Kind EURO 1.308,11 nicht überschreiten. Der Steigerungsbeitrag für jedes weitere Kind beträgt EURO 145,35, bei auswärtiger Unterbringung EURO 218,02.

4. Begabtenförderung der Wirtschaftskammer
(für Lehrlinge und Lehrabsolventen, die facheinschlägige Weiterbildungskurse absolviert haben)

Auskünfte über alle Förderungen erhalten Sie in der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Tirol:

Dr. Hannes Huber
T 05 90 905-7301
E johannes.huber@wktirol.at