Begabtenförderung für Lehrabsolventen und Lehrlinge
Übersicht
Förderbestimmungen für Lehrabsolventen
Förderbestimmungen für Lehrlinge
Formulare/Infoblätter (pdf-Format)
Ansprechpartner
Förderbestimmungen für Lehrabsolventen
Wer wird gefördert?
Lehrabsolventen unter 35 Jahren, die einen fachspezifischen Weiterbildungskurs absolviert haben.
Voraussetzungen
Ausgezeichneter Erfolg
- entweder in der Lehrabschlussprüfung
- oder im Jahres- und Abschlusszeugnis der Berufsschule
- oder bei der Meister/Befähigungsprüfung alle abzulegenden
  Fachmodule
- oder bei der Unternehmerprüfung
- oder im Abschlusszeugnis der Fachakademie
- oder im Abschlusszeugnis der Werkmeisterschule
- oder im Berufsreifeprüfungszeugnis
Welche Kurse werden gefördert?
- Kurse für Selbständigwerden:
  Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung (einschließl. des
  Moduls Unternehmerprüfung),  Befähigungsprüfung,
  Ausbilderprüfung und Kurse zur Erlangung unternehmerischer
  Qualifikationen in freien Gewerben
- Kurse für Höherqualifizierung
  (WIFI Fachakademie, Werkmeisterschule, Berufsreifeprüfungs-
  kurse)
- Fremdsprachenkurse im In/Ausland
Höhe
Bei Inlands- und Auslandskursen werden die entstandenen Kurskosten, bei Auslandsaufenthalten zusätzlich auch die Reisekosten mit gefördert.

Der Förderprozentsatz ist abhängig von der Anzahl der bewilligten Anträge. Pro Antrag können bis max. EURO 1.200,- zuerkannt werden.
Der Antrag kann erst nach Vorlage des positiven Abschluss- bzw. Semesterzeugnisses, der
Kursbesuchsbestätigung und der Kosten- u. Zahlungsbestätigung bearbeitet werden.

Förderbestimmungen für Lehrlinge
Wer wird gefördert?
Lehrlinge, die einen fachspezifischen Weiterbildungskurs absolviert haben.
Voraussetzungen
- entweder ein gutes  Berufsschulzeugnis
  (Notendurchschnitt max. 2,0 des  letzten Zeugnisses)
- oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrlings-
  wettbewerb
Welche Kurse werden gefördert?
- Fachspezifische Weiterbildungskurse
- Fremdsprachenkurse im In/Ausland

ACHTUNG:
"Ausgezeichneter Erfolg" im Berufsschulzeugnis oder bei der Lehrabschlussprüfung wird nicht gefördert -> Begabtenförderung des Landes Tirol

Höhe
Bei Inlands- und Auslandskursen werden die entstandenen Kurskosten, bei Auslandsaufenthalten zusätzlich auch die Reisekosten mit gefördert.

Der Förderprozentsatz ist abhängig von der Anzahl der bewilligten Anträge. Pro Antrag können bis max. EURO 1.200,- EURO zuerkannt werden. Der Antrag kann erst nach Vorlage des positiven Abschluss- bzw. Semesterzeugnisses, der Kursbesuchs-bestätigung und der Kosten- u. Zahlungsbestätigung bearbeitet werden.



Formulare/Infoblätter

Antragsformular

Richtlinie

Infoblatt zur Aktion 2006


Ansprechpartner

Die Detailbearbeitung der Anträge erfolgt durch den Verein IFA (Verein zur Förderung des Internationalen Fachkräfteaustausches).
Der Antrag ist jedoch bei der Bildungsabteilung der Wirtschaftskammer Tirol einzureichen.

Ansprechpartner in der WK Tirol:
Bettina Leidlmair
T  05 90 905-7302
F  05 90 905-7315
E  bildung@wktirol.at

Ansprechpartner bei IFA:
Roswitha Hinterstein
T  01 / 545 16 71 - 35
F  01 / 545 16 71 - 22
E  hinterstein@ifa.or.at