Richtlinien zur CE-Kennzeichnung

Bauprodukte

Richtlinien

89/106/EWG
Richtlinie des Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (ABl. Nr. L 40 vom 11.02.1989) - Bauprodukterichtlinie (BPR)

geändert durch RL 93/68/EWG

 

2011/305/EU
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.03.2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (ABl. Nr. L 88 vom 04.04.2011) - Bauprodukteverordnung (BPV)

gilt für

Bauprodukte. Darunter sind Produkte zu verstehen,

  • die hergestellt werden, um dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaus eingebaut zu werden (Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie),
  • soweit sie für die wesentlichen Anforderungen an Bauwerke (nach Art. 3 in Verbindung mit Anhang 1 der Richtlinie) Bedeutung haben.

gilt seit

Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten: 27.06.1991
(zwingend für das konkrete Produkt erst nach Ablauf der Koexistenzperiode der dafür geltenden europäischen technischen Spezifikation)

EU-Dokumente: Richtlinien- bzw. Verordnungstext

89/106/EWG | 2011/305/EU

Die Bauprodukteverordnung 2011/305/EU ist bereits in Kraft. Allerdings bleiben die substanzielle Teile der Bauprodukterichtlinie noch bis zur Aufhebung der Richtlinie am 01.07.2013 aufrecht. Die bereits anzuwendenden Regelungen betreffen notifizierte Stellen und die Technischen Bewertungsstellen.

Umsetzung in Österreich

bundesrechtlich: BGBl. I Nr. 55/1997 - Bauproduktegesetz (BauPG)
zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2001

landesrechtlich: siehe Zusammenstellung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) unter Bauproduktenrichtlinie

Technische Spezifikationen zur Richtlinie

Die Bauprodukterichtlinie (BPR) definiert die wesentlichen Anforderungen an Bauwerke. Die für diese wesentlichen Anforderungen relevanten technischen Kennwerte werden auf EU-Ebene in technischen Spezifikationen festgelegt. Sie dienen als Grundlage für die CE-Kennzeichnung.

Arten von europäischen technischen Spezifikationen

  • Harmonisierte Europäische Normen (hEN)
    Mandat an CEN/CENELEC/ETSI - knapp 500 Produktnormen geplant, davon rund 400 kundgemacht
  • Europäische technische Zulassungen (ETZ) auf Basis einer Leitlinie
    Mandat zur Ausarbeitung einer Leitlinie (ETAG) an die Europäische Organisation für technische Zulassungen (EOTA)
  • Europäische technische Zulassungen (ETZ) ohne Leitlinie
    auf der Grundlage eines "Common Understanding" der Zulassungsstellen (CUAP)

weiter zuEU-Kommission zu den technischen Spezifikationen
weiter zudirekt zu den Listen: NANDO Informationssystem bzw. EOTA

 

Unterscheidung Brauchbarkeit - Verwendbarkeit

Konformität mit der Bauprodukterichtlinie und damit die CE-Kennzeichnung bedeutet eine Bestätigung über die grundsätzliche Brauchbarkeit.

Die Verwendbarkeit von Bauprodukten für einen bestimmten Zweck wird auf Ebene der Mitgliedstaaten geregelt (in Österreich landesrechtlich in Verbindung mit der Baustoffliste ÖE).

Bescheinigung der Konformität

Als Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung ist eine Bescheinigung der Konformität des Bauprodukts mit der für dieses Produkt geltenden europäischen technischen Spezifikation erforderlich. Im Anhang III der Bauprodukterichtlinie sind die Verfahren zur Bescheinigung der Konformität mit technischen Spezifikationen festgelegt. In Verbindung mit "Guidance Paper K" ergeben sich folgende Systeme:

Systeme zur Konformitätsbewertung

Welches System für ein bestimmtes Produkt anzuwenden ist, ist in Entscheidungen der Europäischen Kommission festgelegt, die über das NANDO Informationssystem abrufbar sind (siehe nächster Abschnitt). Details für das Verfahren zur Bescheinigung der Konformität befinden sich in den europäischen technischen Spezifikationen.

Notifizierte Stellen

Die notifizierten Stellen, die in Abhängigkeit vom jeweiligen System zur Bescheinigung der Konformität herangezogen werden müssen, finden Sie im NANDO Informationssystem z.B. auf folgendem Weg:

  1. Aufruf NANDO Informationssystem
  2. Auswahl z.B. der für die Produktfamilie zutreffenden Kommissionsentscheidung
  3. Auswahl z.B. des Systems der Konformitätsbescheinigung je nach Produkt

Im Informationssystem können die notifizierten Stellen auch nach den Mitgliedstaaten gesucht werden.

Stand: 23.11.2011