Richtlinien zur CE-Kennzeichnung

Einfache Druckbehälter

Richtlinie

2009/105/EG
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über einfache Druckbehälter (ABl. Nr. L 264 vom 08.10.2009) (kodifizierte Fassung)

gilt für

serienmäßig hergestellte einfache Druckbehälter

gilt u.a. nicht für

  • Behälter, die speziell für eine Verwendung in der Kerntechnik vorgesehen sind und bei denen Schäden die Freisetzung radioaktiver Stoffe zur Folge haben können
  • Behälter, die speziell zur Ausstattung oder für den Antrieb von Wasserfahrzeugen oder Luftfahrzeugen bestimmt sind
  • Feuerlöscher

gilt seit

01.07.1992

EU-Dokumente: Richtlinientext und Leitfaden

Richtlinientext | Leitfaden

Umsetzung in Österreich

BGBl. Nr. 388/1994 Einfache Druckbehälter-Verordnung

Normen zur Richtlinie

Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt. Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.

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Normen können bei der Austrian Standards plus GmbH bezogen werden.

Zugelassene Stellen

Die Einbeziehung einer zugelassenen Stelle ist verpflichtend.

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Stand: 19.01.2012