Richtlinie |
2004/108/EG |
gilt für |
Geräte und ortsfeste Anlagen, die
Als Gerät gelten auch Bauteile und Baugruppen, die vom Endnutzer eingebaut werden können, sowie bewegliche Anlagen. Die Richtlinie legt die Schutzanforderungen auf diesem Gebiet sowie die
entsprechenden Kontrollmaßnahmen fest. |
gilt u.a. nicht für |
|
gilt seit |
21.07.2007 |
Mit Wirkung vom 20.07.2007 wurde die bisherige EMV-Richtlinie 89/336/EWG aufgehoben. Produkte, die dieser Richtlinie entsprachen, durften bis einschließlich 19.07.2009 in Verkehr gebracht werden.
Die neue EMV-Richtlinie enthält einige wesentliche Änderungen:
- Alle "Betriebsmittel" müssen die grundlegenden Anforderungen nach Anhang I der Richtlinie erfüllen. Aber nur für "Geräte" muss die Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen des Anhangs I nachgewiesen werden.
- Dem Hersteller ist freigestellt, ob er für die Konformitätsbewertung von Geräten eine unabhängige Prüfstelle hinzuzieht. Der Hersteller ist allein für die Konformität seiner Produkte und die Anbringung der CE-Kennzeichnung verantwortlich.
- Es wird nur noch zwischen Geräten und ortsfesten Anlagen unterschieden. Die Richtlinie gilt nicht mehr für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen oder Betriebsmittel, die keine elektromagnetischen Störungen verursachen.
- Bedienungs- und Montageanleitung gehören zu den grundlegenden Anforderungen.
- Der Hersteller bzw. sein Vertreter müssen den Aufsichtsbehörden weitere Informationen bereitstellen, etwa indem sie für eine genaue Identifikation des Gerätes Typ, Seriennummer usw., den Namen und die Anschrift des Herstellers oder seines Vertreters sowie gegebenenfalls des Importeurs mit Sitz im Hoheitsgebiet der Europäischen Union nennen.
EU-Dokumente: Richtlinientext und Leitfäden
Richtlinientext | Leitfaden (02.2010) | Quickguide (mit Muster für Konformitätserklärung)
Umsetzung in Österreich
BGBl. Nr. 529/2006 Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2006 - EMVV 2006
Normen zur Richtlinie
Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen.
Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung.
Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt. Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden.
Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.
Liste der harmonisierten Normen
Normen können bei der Austrian Standards plus GmbH, elektrotechnische Normen auch beim Österreichischen Verband für Elektrotechnik (OVE) bezogen werden.
Von ETSI herausgegebene Normen stehen kostenlos zum Download zur Verfügung.
Notifizierte Stellen
Die Konformitätsbewertung erfolgt mit dem Verfahren der "internen Fertigungskontrolle". Bei dieser Richtlinie ist dem Hersteller freigestellt, ob er die technischen Unterlagen einer notifizierten ("benannten") Stelle zur Bewertung vorlegt.
Notifizierte Stellen in Österreich
Links
zusätzliche Informationen
- 6 Schritte zur CE-Kennzeichnung (Informationen der EU-Kampagne)
- EU-Website zur EMV-Richtlinie



