Richtlinie |
93/15/EWG |
gilt für |
Stoffe und Gegenstände, die gemäß den "Empfehlungen der Vereinten Nationen über die Beförderung gefährlicher Güter" als Explosivstoffe betrachtet werden und in der in diesen Empfehlungen festgelegten Klasse 1 eingestuft sind. |
gilt u.a. nicht für |
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gilt seit |
01.01.2003 |
EU-Dokumente: Richtlinie
Umsetzung in Österreich
BGBl. II Nr. 27/2001 - Sprengmittelverordnung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 303/2011
Normen zur Richtlinie
Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt. Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.
Liste der harmonisierten Normen
Normen können bei der Austrian Standards plus GmbH bezogen werden.
Benannte Stellen
Die Einbeziehung einer benannten Stelle ist verpflichtend.
Benannte Stellen (Nando)
Links
zusätzliche Informationen
- 6 Schritte zur CE-Kennzeichnung (Informationen der EU-Kampagne)
- EU-Website zu Explosivstoffen



