Richtlinien zur CE-Kennzeichnung

Gasverbrauchseinrichtungen

Richtlinie

2009/142/EG
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.11.2009 über Gasverbrauchseinrichtungen (ABl. Nr. L 330 vom 16.12.2009)

gilt für

  • Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur von ggf. nicht mehr als 105 Grad Celsius betrieben werden
  • Gas-Gebläsebrenner und die zugehörigen Wärmetauscher zählen zu den Geräten.
  • Ausrüstungen für Gasgeräte (Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen sowie Baugruppen), die für gewerbliche Zwecke gesondert in Verkehr gebracht werden und in eine Gasverbrauchseinrichtung eingebaut oder zu einer solchen zusammengebaut werden sollen (ohne CE-Kennzeichen)

gilt u.a. nicht für

Geräte, die speziell zur Verwendung in industriellen Verfahren in Industriebetrieben bestimmt sind.

gilt seit

05.01.2010

EU-Dokumente: Richtlinientext und Leitfaden

Richtlinientext | Leitfaden

Umsetzung in Österreich

BGBl. Nr. 430/1994 - Gasgeräte-Sicherheitsverordnung, GSV igF

Normen zur Richtlinie

Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt. Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.

 Liste der harmonisierten Normen

Normen können bei der Austrian Standards plus GmbH bezogen werden.

Benannte Stellen

Die Einbeziehung einer benannten Stelle ist verpflichtend.

 Benannte Stellen in Österreich

Stand: 19.01.2012