Richtlinien zur CE-Kennzeichnung

Messgeräte

Richtlinie

2004/22/EG
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über Messgeräte (ABl. Nr. L 135 vom 30.04.2004) zuletzt geändert durch Verordnung 2009/137/EG (ABl. Nr. L 294 vom 11.11.2009)

gilt für

für die in den gerätespezifischen Anhängen genauer bezeichneten Geräte und Systeme mit einer Messfunktion, und zwar für

  • Wasserzähler (MI-001),
  • Gaszähler und Mengenumwerter (MI-002),
  • Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch (MI-003),
  • Wärmezähler (MI-004),
  • Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser (MI-005),
  • selbsttätige Waagen (MI-006),
  • Taxameter (MI-007),
  • Maßverkörperungen (MI-008),
  • Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen (MI-009) und
  • Abgasanalysatoren (MI-010).

gilt seit

30.10.2006

EU-Dokumente: Richtlinientext und Leitlinien

Richtlinientext | Leitlinien

Umsetzung in Österreich

BGBl. Nr. 152/1950 Maß- und Eichgesetz zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2010
BGBl. II Nr. 274/2006 Messgeräteverordnung

Normen zur Richtlinie

Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt. Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.

 Liste der harmonisierten Normen

Normen können bei der Austrian Standards plus GmbH bezogen werden.

Stand: 19.01.2012