Richtlinien zur CE-Kennzeichnung

Elektrische Betriebsmittel (Niederspannungsrichtlinie)

Richtlinie

2006/95/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (ABl. Nr. L 374 vom 27.12.2006) - kodifizierte Fassung

gilt für

elektrische Betriebsmittel in den folgenden Spannungsgrenzen (Nenn-Eingangs- oder Nenn-Ausgangsspannung):

  • Wechselstrom von 50 V bis 1000 V
  • Gleichstrom von 75 V bis 1500 V

gilt nicht für

  • Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosibler Atmosphäre (ATEX-Richtlinie)
  • Elektro-radiologische und elektro-medizinische Betriebsmittel
  • Elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen
  • Elektrizitätszähler
  • Haushaltssteckvorrichtungen
  • Vorrichtungen zur Stromversorgung von elektrischen Weidezäunen
  • Funkentstörung
  • Spezielle elektrische Betriebsmittel, die zur Verwendung auf Schiffen, in Flugzeugen oder in Eisenbahnen bestimmt sind und den Sicherheitsvorschriften internationaler Einrichtungen entsprechen, denen die Mitgliedstaaten des EWR angehören.

gilt seit

13.04.2009

 

Die Niederspannungsrichtlinie besteht aus 16 Artikel und 6 Anhängen:

  • Die Artikel 1 bis 16 beschreiben den Geltungsbereich der Richtlinie, die Aufgaben der Hersteller, Bevollmächtigen und Importeure sowie der Mitgliedsstaaten.
  • Anhang I enthält die grundlegenden Sicherheitsziele für elektrische Betriebsmittel.
  • Anhang II nennt Betriebsmittel, die nicht in den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie fallen.
  • Anhang III definiert das CE-Kennzeichen und den Inhalt der EG-Konformitätserklärung.
  • Anhang IV beschreibt das Verfahren der internen Fertigungskontrolle sowie die Inhalte der technischen Dokumentation.

Bei elektrischen Betriebsmitteln sind gegebenenfalls auch weitere für das Produkt zutreffende CE-Richtlinien zu beachten, beispielsweise:

  • EU-Richtlinie zur Elektromagnetischen Verträglichkeit (2004/108/EG)
  • EU-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)

Sonstige Richtlinien:

  • EU-Richtlinie zur allgemeinen Produktsicherheit (2001/95/EC)
  • EU-Richtlinie WEEE (Elektro- und Elektronikaltgeräte) (2002/96/EC)
  • EU-Richtlinie RoHS (Stoffverbote) (2002/95/EC; ab 2013: 2011/65/EU als CE-Richtlinie)

EU-Dokumente: Richtlinientext und Leitfaden

Richtlinientext | Leitfaden

Umsetzung in Österreich

BGBl.Nr. 51/1995 - Niederspannungsgeräteverordnung 1995 - NspGV 1995

Normen zur Richtlinie

Die Niederspannungsrichtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (in diesem Fall von CENELEC) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung.

Besonderheit: Bei der Niederspannungsrichtlinie gilt als frühester Zeitpunkt für die Konformitätsvermutung, die erstmalige innerstaatliche Bekanntmachung der harmonisierten Norm in einem der Mitgliedsstaaten. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt rein informativ.

 Liste der harmonisierten Normen

Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.

Normen können bei der Austrian Standards plus GmbH, elektrotechnische Normen auch beim Österreichischen Verband für Elektrotechnik (OVE) bezogen werden.

Notifizierte Stellen

Bei dieser Richtlinie ist für das Konformitätsbewertungsverfahren (Interne Fertigungskontrolle) keine Einschaltung einer notifizierten ("mitgeteilten") Stelle erforderlich. Der Hersteller kann aber z.B. im Fall von Beanstandungen (Art 8 Abs 2) bei diesen Organisationen Gutachten in Auftrag geben.

weiter Notifizierte Stellen in Österreich

Stand: 7.5.2012