Richtlinie |
2006/95/EG |
gilt für |
elektrische Betriebsmittel in den folgenden Spannungsgrenzen (Nenn-Eingangs- oder Nenn-Ausgangsspannung):
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gilt nicht für |
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gilt seit |
13.04.2009 |
Die Niederspannungsrichtlinie besteht aus 16 Artikel und 6 Anhängen:
- Die Artikel 1 bis 16 beschreiben den Geltungsbereich der Richtlinie, die Aufgaben der Hersteller, Bevollmächtigen und Importeure sowie der Mitgliedsstaaten.
- Anhang I enthält die grundlegenden Sicherheitsziele für elektrische Betriebsmittel.
- Anhang II nennt Betriebsmittel, die nicht in den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie fallen.
- Anhang III definiert das CE-Kennzeichen und den Inhalt der EG-Konformitätserklärung.
- Anhang IV beschreibt das Verfahren der internen Fertigungskontrolle sowie die Inhalte der technischen Dokumentation.
Bei elektrischen Betriebsmitteln sind gegebenenfalls auch weitere für das Produkt zutreffende CE-Richtlinien zu beachten, beispielsweise:
- EU-Richtlinie zur Elektromagnetischen Verträglichkeit (2004/108/EG)
- EU-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
Sonstige Richtlinien:
- EU-Richtlinie zur allgemeinen Produktsicherheit (2001/95/EC)
- EU-Richtlinie WEEE (Elektro- und Elektronikaltgeräte) (2002/96/EC)
- EU-Richtlinie RoHS (Stoffverbote) (2002/95/EC; ab 2013: 2011/65/EU als CE-Richtlinie)
EU-Dokumente: Richtlinientext und Leitfaden
Umsetzung in Österreich
BGBl.Nr. 51/1995 - Niederspannungsgeräteverordnung 1995 - NspGV 1995
Normen zur Richtlinie
Die Niederspannungsrichtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (in diesem Fall von CENELEC) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung.
Besonderheit: Bei der Niederspannungsrichtlinie gilt als frühester Zeitpunkt für die Konformitätsvermutung, die erstmalige innerstaatliche Bekanntmachung der harmonisierten Norm in einem der Mitgliedsstaaten. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt rein informativ.
Liste der harmonisierten Normen
Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.
Normen können bei der Austrian Standards plus GmbH, elektrotechnische Normen auch beim Österreichischen Verband für Elektrotechnik (OVE) bezogen werden.
Notifizierte Stellen
Bei dieser Richtlinie ist für das Konformitätsbewertungsverfahren (Interne Fertigungskontrolle) keine Einschaltung einer notifizierten ("mitgeteilten") Stelle erforderlich. Der Hersteller kann aber z.B. im Fall von Beanstandungen (Art 8 Abs 2) bei diesen Organisationen Gutachten in Auftrag geben.
Notifizierte Stellen in Österreich
Links
zusätzliche Informationen
- 6 Schritte zur CE-Kennzeichnung (Informationen der EU-Kampagne)
- EU-Website zur Niederspannungsrichtlinie
- Infos zur Umsetzung der WEEE- und RoHS-Richtlinie in Österreich



