Richtlinie |
2009/125/EG |
Die EU-Rahmenrichtlinie über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (kurz: Ökodesign-Richtlinie) gibt der EU-Kommission die Möglichkeit, für Produkte und deren umweltrelevanten Eigenschaften Mindestanforderungen festzulegen.
Beschränkte sich die ursprüngliche Regelung aus dem Jahr 2005 noch auf energiebetriebene Produkte (RL 2005/32/EG), so brachte die Neufassung eine Ausweitung auf energieverbrauchsrelevante Produkte.
Auswahlkriterien für Produktkategorien
- Der Gebrauch der Produkte muss den Energieverbrauch in irgendeiner Weise beeinflussen.
- Das Verkaufs- und Handelsvolumen auf dem Binnenmarkt muss erheblich sein (Richtwert: mehr als 200.000 Stück/Jahr).
- Die Produkte müssen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben.
- Für die Umweltverträglichkeit muss ein deutliches Verbesserungspotenzial bestehen.
- Verkehrsmittel sind generell von der Richtlinie nicht erfasst.
Die EU-Kommission hat ein auf drei Jahre anberaumtes Arbeitsprogramm der vorrangig behandelten Produktgruppen veröffentlicht.
Durchführungsmaßnahmen
Die konkreten Verpflichtungen aus dieser Rahmenrichtlinie ergeben sich durch die produktspezifischen Durchführungsmaßnahmen (Verordnungen der EU-Kommission) mit den jeweiligen Anforderungen (z.B. Grenzwerten, Informationspflichten).
EU-Dokument: Richtlinientext und Leitlinien
Umsetzung in Österreich
In Österreich wurde die Rahmenrichtlinie durch die Ökodesign-Verordnung 2007 (ODV 2007) umgesetzt.
Die Durchführungsmaßnahmen (Verordnungen der EU-Kommission) sind unmittelbar rechtswirksam.
Kennzeichnungsvorgangsweise
Factsheet zur Rahmenrichtlinie
Infobox
zu den bestehenden Durchführungsmaßnahmen
- Warmwasserheizkessel (RL 92/42/EWR)
- Stromverbrauch von Haushalts- und Bürogeräten im Bereitschafts- und im Aus-Zustand (VO 2008/1275/EG)
- einfache Set-Top-Boxen (VO 2009/107/EG)
- Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht (VO 2009/244/EG)
- Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb (VO 2009/245/EG)
- externe Netzteile (VO 2009/278/EG)
- Elektromotoren (VO 2009/640/EG)
- Umwälzpumpen (VO 2009/641/EG)
- Fernsehgeräte (VO 2009/642/EG)
- Haushaltskühlgeräte (VO 2009/643/EG)
- Haushaltswaschmaschinen (VO 2010/1015/EU)
- Haushaltsgeschirrspüler (VO 2010/1016/EU)
- Haushaltswaschmaschinen (VO 2010/1015/EU)
- Ventilatoren (VO 2011/327/EU)
- Raumklimageräte und Komfortventilatoren (VO 2012/206/EU)
Links
zusätzliche Informationen
- 6 Schritte zur CE-Kennzeichnung (Informationen der EU-Kampagne)
- Themen-Plattform "Ökodesign"




DFM ... Durchführungsmaßnahme