Richtlinie |
89/686/EWG zuletzt geändert durch Verordnung 2003/1882/EG (ABl. Nr. L 284 vom 31.10.2003) |
gilt für |
persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Als PSA gilt jede Vorrichtung oder jedes Mittel, das dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, und das diese gegen ein oder mehrere Risiken schützen soll, die ihre Gesundheit sowie ihre Sicherheit gefährden können. |
gilt u.a. nicht für |
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gilt seit |
01.07.1995 |
EU-Dokumente: Richtlinientext und Leitfäden
Richtlinientext (konsolidierte Fassung) | Leitfäden
Umsetzung in Österreich
BGBl. Nr. 596/1994 PSA-Sicherheitsverordnung - PSAV
geändert durch BGBl. Nr. 500/1995
geändert durch BGBl. Nr. 740/1996
Normen zur Richtlinie
Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt. Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.
Liste der harmonisierten Normen
Normen können bei der Austrian Standards plus GmbH bezogen werden.
Gemeldete Stellen
Gemeldete Stellen (zugelassene Prüfstellen) in Österreich
Links
zusätzliche Informationen
- 6 Schritte zur CE-Kennzeichnung (Informationen der EU-Kampagne)
- EU-Website zur Persönlichen Schutzausrüstung



