Richtlinien zur CE-Kennzeichnung

Persönliche Schutzausrüstung

Richtlinie

89/686/EWG
Richtlinie des Rates vom 21.12.1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen (ABl. Nr. L 399 vom 30.12.1989)

zuletzt geändert durch Verordnung 2003/1882/EG (ABl. Nr. L 284 vom 31.10.2003)

gilt für

persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Als PSA gilt jede Vorrichtung oder jedes Mittel, das dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, und das diese gegen ein oder mehrere Risiken schützen soll, die ihre Gesundheit sowie ihre Sicherheit gefährden können.

gilt u.a. nicht für

  • jene PSA, die unter eine andere Richtlinie fallen, die dieselben Ziele des Inverkehrbringens, des freien Verkehrs und der Sicherheit wie die vorliegende Richtlinie verfolgt
  • jene PSA-Arten, die in der Richtlinie in Anhang I aufgelistet sind (PSA für Streit- und Ordnungskräfte, zur Selbstverteidigung, für private Verwendung entwickelte PSA, PSA für Schutz und Rettung von Schiffs- und Flugzeugpassagieren).

gilt seit

01.07.1995

EU-Dokumente: Richtlinientext und Leitfäden

Richtlinientext (konsolidierte Fassung) | Leitfäden

Umsetzung in Österreich

BGBl. Nr. 596/1994 PSA-Sicherheitsverordnung - PSAV
geändert durch BGBl. Nr. 500/1995
geändert durch BGBl. Nr. 740/1996

Normen zur Richtlinie

Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt. Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden. Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.

 Liste der harmonisierten Normen

Normen können bei der Austrian Standards plus GmbH bezogen werden.

Gemeldete Stellen

 Gemeldete Stellen (zugelassene Prüfstellen) in Österreich

Stand: 19.01.2012