Richtlinien zur CE-Kennzeichnung

Pyrotechnische Gegenstände

Richtlinie

2007/23/EG
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.5.2007 über das Inverkehrbringen von pyrotechnischen Gegenständen (ABl. Nr. L 154 vom 14.06.2007)

gilt für

  • Feuerwerkskörper
  • pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater
  • pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge (Airbags, Teile von Spannvorrichtungen für Sicherheitsgurte)

gilt u.a. nicht für

  • pyrotechnische Gegenstände, die gemäß dem einzelstaatlichen Recht zur nicht kommerziellen Verwendung durch die Streitkräfte, die Polizei oder die Feuerwehr bestimmt sind
  • Schiffsausrüstung (Richtlinie 96/98/EG)
  • pyrotechnische Gegenstände für die Luft- und Raumfahrtindustrie
  • Zündblättchen für Spielzeug
  • Explosivstoffe für zivile Zwecke (Richtlinie 93/15/EWG)
  • Munition für Handfeuerwaffen, andere Schusswaffen und Artilleriegeschütze

gilt seit

04.07.2010 für Feuerwerkskörper der Kategorien 1 bis 3
04.07.2013 für andere pyrotechnische Gegenstände, für Feuerwerkskörper der Kategorie 4, pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater

Die Richtlinie legt Kategorien für pyrotechnische Erzeugnisse fest und führt Beschränkungen im Hinblick auf das Mindestalter der Personen ein, die Feuerwerkskörper erwerben und verwenden dürfen.
Sie regelt die Eigenschaften dieser Erzeugnisse, nicht aber ihre Herstellung und Lagerung (vgl. Seveso-II-Richtlinie).

EU-Dokument: Richtlinientext

Richtlinientext

Umsetzung in Österreich

BGBl. I Nr. 131/2009 - Pyrotechnikgesetz 2010 (PyroTG 2010)

Normen zur Richtlinie

Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung. Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt.

 Liste der harmonisierten Normen

Benannte Stellen

Die Einbeziehung einer benannten Stelle ist verpflichtend.

Die benannten Stellen finden Sie im Nando Informationssystem

Stand: 19.01.2012