Richtlinie |
2009/48/EG
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug
(ABl. Nr. L 170 vom 30.06.2009)
zuletzt geändert durch RL 2012/7/EU (ABl. Nr. L 64 vom 3.3.2012) |
gilt für |
Produkte, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - dazu bestimmt oder gestaltet sind,
von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden |
gilt u.a. nicht für |
Nicht als Spielzeug im Sinne der Richtlinie gelten z.B.:
- dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten
- Produkte für Sammler mit entsprechender Kennzeichnung (z.B. maßstabs- und originalgetreue Kleinmodelle, Dekorationspuppen, Nachbildungen von historischem Spielzeug)
- Sportgeräte (z.B. Inlineskates, Skateboards) für Kinder mit über 20 kg Körpergewicht
- Fahrräder mit einer maximalen Sattelhöhe von mehr als 435 mm
- Roller und andere Fortbewegungsmittel, die als Sportgeräte konzipiert sind oder die für die Fortbewegung auf öffentlichen Straßen und Wegen bestimmt sind
- elektrisch betriebene Fahrzeuge, die für die Fortbewegung auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Gehsteigen bestimmt sind
- Wassersportgeräte zur Verwendung in tiefem Wasser und Schwimmlernmittel für Kinder
- Puzzlespiele mit mehr als 500 Teilen
- mit Druckgas betriebene Gewehre und Pistolen (ausgenommen: Wassergewehre, -pistolen) und Bogen zum Bogenschießen, die über 120 cm lang sind
- Feuerwerkskörper einschließlich Amorces(Zündplättchen), die nicht speziell für Spielzeug bestimmt sind
- Produkte und Spiele mit spitz zulaufenden Wurfgeschossen (z.B. Pfeil mit Metallspitzen)
- funktionelle Produkte (z.B. Kochherde, Bügeleisen), die mit einer Nennspannung von mehr als 24 V betrieben und ausschließlich für didaktische Zwecke zur Verwendung unter Aufsicht eines Erwachsenen verkauft werden
- Produkte für Unterrichtszwecke, die zur Verwendung unter Aufsicht eines erwachsenen Ausbildners bestimmt sind (z.B. wissenschaftliche Geräte)
- elektronische Geräte (PCs, Spielkonsolen) zum Zugriff auf interaktive Software und angeschlossene Peripheriegeräte, sofern sie nicht speziell für Kinder konzipiert und bestimmt sind
- interaktive Software für Freizeit und Unterhaltung wie Computerspiele und ihre Speichermedien
- Schnuller
- Leuchten, die von Kindern für Spielzeug gehalten werden können
- elektrische Transformatoren für Spielzeug
- Mode-Accessoires für Kinder, die nicht als Spielzeug gedacht sind
Aus dem Geltungsbereich ausgenommen sind:
- Spielplatzgeräte zur öffentlichen Nutzung
- Spielautomaten zur öffentlichen Nutzung
- mit Verbrennungsmotoren ausgerüstete Spielzeugfahrzeuge
- Spielzeugdampfmaschinen
- Schleudern und Steinschleudern
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gilt ab |
20.07.2011 bzw. 20.07.2013 |
EU-Dokumente: Richtlinientext und Leitfäden
RL 2009/48/EG | Leitlinien
Hinweis: Das umfassende "TSD explanatory guidance document" liegt in einer etwas älteren Version auch in deutscher Sprachfassung vor.
Umsetzung in Österreich
BGBl. II Nr. 203/2011 - Spielzeugverordnung 2011 - Geltende Fassung
BGBl. Nr. 1029/1994 - Spielzeugkennzeichnungsverordnung geändert durch BGBl. II Nr. 139/2012
Hinweis:
Spielzeug unterliegt als Gebrauchsgegenstand auch dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG (BGBl. I Nr. 13/2006 igF) und den dazu erlassenen Verordnungen (z.B. Weichmacherverordnung, VO zu Beruhigungssaugern und Beißringen).
Normen zur Richtlinie
Die Richtlinie definiert die grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen. Diese werden von den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet, im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in nationale Normen umgesetzt. Wenn der Hersteller die für das Produkt anwendbaren harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Konformitätsvermutung.
Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt diese Anforderungen erfüllt. Allerdings liegen nicht für alle Produkte harmonisierte Normen vor. In diesen Fällen können speziell veröffentlichte nationale und internationale Normen verwendet werden.
Die Anwendung von Normen ist zwar zu empfehlen, aber grundsätzlich freiwillig.
Liste der harmonisierten Normen
Normen können bei der Austrian Standards plus GmbH bezogen werden.
Zugelassene Stellen
Zugelassene Stellen
Stand: 26.4.2012